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vom 01.03.2026 PDF
#1693
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Die Programme zur Verbesserung der Lage der Roma sollen auf Dauer gestellt und finanziell abgesichert werden.
#1694Die gezielte Förderung benachteiligter Roma nach dem Prinzip »explizit, aber nicht exklusiv« soll in allen Mitgliedsländern als Förderansatz verbindlich und verpflichtend erklärt werden.
#1695Über die Teilhabe von Sinti und Roma an der Geschichte und Kultur Europas und über Antiziganismus soll in allen EU-Ländern in Schulen, Ausbildungseinrichtungen und Universitäten informiert, geforscht und gelehrt werden.
#1696Sinti und Roma haben das Recht, die Freizügigkeitsregelungen überall in der EU in Anspruch zu nehmen.
#1697Diskriminierende Sonderregelungen sind abzuschaffen.
#1698Sinti und Roma darf nicht das Recht auf Asyl entzogen werden, indem die potenziellen Beitrittskandidaten der EU Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden.
#1699Keine Abschiebungen oder Diskriminierungen von Sinti und Roma.
#1700Symbolische Erklärungen des EU-Parlaments reichen nicht!
#1701Nötig sind Sanktionen gegen Länder, in denen Sinti und Roma diskriminiert werden.
#1702Eine starke Stimme für ethnische Minderheiten
#1703Neben den Sinti und Roma kämpfen auch andere ethnische Minderheiten – zahlenmäßig große, aber auch nur wenige Hundert Menschen umfassende – auf der Ebene der Europäischen Union um mehr Rechte und in ihren Heimatländern und um die Anerkennung als Minderheit und gegen Diskriminierung im Alltag.
#1704Die Europäische Bürgerinitiative »Minority Safepack« sammelte 2018 mehr als eine Million Unterschriften.
#1705Diese unterstreichen und erhärten die Forderung: Die EU muss sich endlich ihrer Verantwortung für den Schutz und die Förderung aller hier lebenden ethnischen Minderheiten stellen.
#1706Die kulturelle und sprachliche Vielfalt, die die Minderheiten in die Europäische Union einbringen, bedarf einer angemessenen politischen Anerkennung und Förderung durch alle EU-Institutionen.
#1707DIE LINKE wird die Europäische Bürgerinitiative deshalb im Europäischen Parlament und in den Mitgliedstaaten unterstützen.
#1708Wir wollen, dass die EU zu einer verlässlichen Förderin der kulturellen und sprachlichen Vielfalt in Europa wird.
#1709Die Kopenhagener Kriterien zum Schutz der Rechte von Minderheiten, denen sich 2004 alle Beitrittskandidaten unterworfen haben, müssen von allen Mitgliedstaaten eingehalten werden.
#1710Es muss ein verbindlicher EU-Rahmen für den Minderheitenschutz geschaffen werden.
#1711Die EU soll sich für die europaweite Anerkennung der Jenischen als Minderheit einsetzen.
#1712Sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung
#1713Vielfalt ist für uns kein Lippenbekenntnis, sondern eine Selbstverständlichkeit.
#1714Der Kampf für die Menschenrechte und gegen Diskriminierung von Homosexuellen, trans*- und intergeschlechtlichen Menschen ist gerade angesichts des Aufschwungs rechter Kräfte zentral.
#1715Wir wollen, dass vielfältige Lebensweisen rechtlich gleichgestellt werden und setzen uns für ihre gesellschaftliche Akzeptanz und für soziale Gleichheit in den Lebensbedingungen ein.
#1716Dazu gehört, die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften in Europa zu überwinden.
#1717Wir unterstützen Trans*Menschen in ihrem Kampf für das Recht auf selbstbestimmte Geschlechtsidentität.
#1718Das beginnt damit, Trans*Identitäten nicht mehr als Krankheit zu betrachten, die geheilt werden muss.
#1719Das Transsexuellengesetz muss als Sondergesetz aufgehoben und in bestehendes Recht integriert werden.
#1720Wir fordern Beratungs- und Aufklärungszentren für Betroffene und deren Angehörige sowie einen Entschädigungsfonds für Intersexuelle, denen durch geschlechtsangleichende Operationen erhebliches Leid widerfahren ist.
#1721Wir wollen den Schutz vor Diskriminierungen aufgrund der geschlechtlichen Identität, sexuellen Orientierung und Lebensweise in Artikel 3 des Grundgesetzes und in das Antidiskriminierungsgesetz aufnehmen.
#1722Um dieses erweiterte Grundrecht zu garantieren, braucht es Antidiskriminierungsstellen, ein echtes Klagerecht für Verbände im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz sowie dessen EU-rechtskonforme Ausgestaltung.
#1723Die Betroffenen von Verurteilungen nach § 175 StGB in der BRD und der DDR müssen vollständig rehabilitiert und mit den allgemein gültigen Tagessätzen entschädigt werden.
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