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vom 02.09.2026 PDF
#3563
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Wir setzen uns stattdessen für einen ständigen internationalen Handelsgerichtshof ein, vor dem nicht nur Unternehmen klagen können, sondern auch Betroffene gegen die Verletzung menschenrechtlicher, sozialer und umweltrelevanter Verpflichtungen durch transnationale Unternehmen. Der Vorschlag der EU-Kommission für
#3564einen multilateralen Investitionsgerichtshof (MIC) erfüllt diese Voraussetzungen nicht.
#3565Parlamente dürfen durch Regeln zur regulatorischen Zusammenarbeit in Handelsabkommen nicht umgangen oder geschwächt werden. Regulatorische Kooperation darf nicht Standards
#3566absenken, sondern muss diese verbessern.
#3567Das Vorsorgeprinzip, nach dem die Unbedenklichkeit von
#3568Produkten vor der Zulassung nachgewiesen werden muss, ist
#3569die tragende Säule des europäischen Schutzes von Umwelt und
#3570Verbraucher*innen.
#3571Die bestehende Verankerung des Vorsorgeprinzips im Primärrecht der EU reicht hierzu nicht aus.
#3572Deshalb wollen wir, dass es für alle Bereiche der EU-Handelsabkommen gilt. Auch
#3573Produkte, deren Verkauf in Europa verboten ist, wie bestimmte Giftstoffe und Waffen, sollten hier auch nicht produziert und dann exportiert werden dürfen.
#3574Wir wollen im Handel auch die Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen stärken und damit der Konzentration von wirtschaftlicher Macht entgegenwirken.
#3575Sie profitieren von Zoll reduktion und einheitlichen technischen Standards.
#3576Für faire Arbeits- und Produktionsbedingungen, Klimaschutz und
#3577Menschenrechte
#3578Handel sollte soziale Gerechtigkeit, faire Produktions- und Arbeitsbedingungen und Menschenrechte unterstützen.
#3579Menschenrechte und die Arbeitnehmerschutzrechte der Internationalen Arbeits or ga ni sation, also die ILO-Kernarbeitsnormen, müssen im Handel fest verankert werden, und ihre Verletzung muss einklagbar sein.
#3580Bei Verstößen muss die EU Handelsvergünstigungen auch entziehen. Die EU-Kommission
#3581Garantieren, was uns alle schützt
#3582setzt in erster Linie auf freiwillige Selbstverpflichtungen.
#3583Die Erfahrung zeigt: Das reicht nicht.
#3584Unsere Kleidung wird meist unter gefähr lichen Bedingungen für extrem niedrige Löhne produziert.
#3585Notwendig sind deshalb gesetzliche Sorgfaltspflichten, neue
#3586Haftungsregeln und bessere Klagemöglichkeiten innerhalb der
#3587EU – auch für Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen, die
#3588von europäischen Unternehmen verursacht werden.
#3589Wir wollen Unternehmen gesetzlich zu mehr Verantwortung und Transparenz in Bezug auf ihre Lieferketten verpflichten sowie dazu, Menschen- und
#3590Arbeiter*innenrechte einzuhalten und fairer und ökologischer Beschaffung den Vorrang zu geben.
#3591Für Textileinfuhren nach Europa wollen wir gesetzliche Mindeststandards verankern.
#3592Innerhalb der WTO sollte die EU eine Initiative starten, die soziale und ökologische Regeln für die gesamte Lieferkette im Textilbereich verankert.
#3593Diese Regeln können dann nach und nach auf andere Sektoren ausgedehnt werden.
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