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vom 02.09.2026 PDF
#3549
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ihrer falschen Agenda fest. Wir GRÜNEN treten auf allen Ebenen
#3550dafür ein, dass diese Politik geändert wird.
#3551Wir GRÜNEN lehnen das Abkommen mit Japan (JEFTA) deshalb in dieser Form ab, zum Beispiel wegen der mangelnden Verankerung und Durchsetzung sozialer und ökologischer Standards, des Vorsorgeprinzips und des Pariser Klimaschutzabkommens im Vertragstext.
#3552Gerade mit Ländern wie Japan bestünde die Chance, es endlich besser zu machen.
#3553Auch beim Abkommen mit den südamerikanischen Staaten
#3554(Mercosur) fehlen verbindliche soziale und ökologische Standards.
#3555Die EU setzt auf die Liberalisierung bei Dienstleistungen, obwohl öffentliche Wasser- und Stromversorgung gerade in den Ländern des Mercosur ein wichtiges Mittel zur Armutsbekämpfung ist.
#3556Das Vorsorgeprinzip ist nicht verbindlich verankert.
#3557Stattdessen ist auf Bestreben Brasiliens der Schutz des Amazonas-Regenwaldes aus dem Vertragstext geflogen.
#3558Dabei ist der Amazonas aufgrund der durch das Abkommen weiter steigenden Rindfleischproduktion stark bedroht.
#3559Garantieren, was uns alle schützt
#3560Sie befeuert die Abholzung des Regenwaldes und erschwert die Ag rarwende in Europa.
#3561Die EU sollte initiieren, dass die Mitgliedstaaten ihre bestehenden nationalen Investitionsschutzabkommen nachverhandeln, um die Investor-Staats-Schiedsgerichte zu beenden.
#3562Wir unterstützen die EU-Kommission bei ihrem Vorhaben, die existierenden innereuropäischen Investitionsabkommen zu beenden.
#3563Wir setzen uns stattdessen für einen ständigen internationalen Handelsgerichtshof ein, vor dem nicht nur Unternehmen klagen können, sondern auch Betroffene gegen die Verletzung menschenrechtlicher, sozialer und umweltrelevanter Verpflichtungen durch transnationale Unternehmen. Der Vorschlag der EU-Kommission für
#3564einen multilateralen Investitionsgerichtshof (MIC) erfüllt diese Voraussetzungen nicht.
#3565Parlamente dürfen durch Regeln zur regulatorischen Zusammenarbeit in Handelsabkommen nicht umgangen oder geschwächt werden. Regulatorische Kooperation darf nicht Standards
#3566absenken, sondern muss diese verbessern.
#3567Das Vorsorgeprinzip, nach dem die Unbedenklichkeit von
#3568Produkten vor der Zulassung nachgewiesen werden muss, ist
#3569die tragende Säule des europäischen Schutzes von Umwelt und
#3570Verbraucher*innen.
#3571Die bestehende Verankerung des Vorsorgeprinzips im Primärrecht der EU reicht hierzu nicht aus.
#3572Deshalb wollen wir, dass es für alle Bereiche der EU-Handelsabkommen gilt. Auch
#3573Produkte, deren Verkauf in Europa verboten ist, wie bestimmte Giftstoffe und Waffen, sollten hier auch nicht produziert und dann exportiert werden dürfen.
#3574Wir wollen im Handel auch die Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen stärken und damit der Konzentration von wirtschaftlicher Macht entgegenwirken.
#3575Sie profitieren von Zoll reduktion und einheitlichen technischen Standards.
#3576Für faire Arbeits- und Produktionsbedingungen, Klimaschutz und
#3577Menschenrechte
#3578Handel sollte soziale Gerechtigkeit, faire Produktions- und Arbeitsbedingungen und Menschenrechte unterstützen.
#3579Menschenrechte und die Arbeitnehmerschutzrechte der Internationalen Arbeits or ga ni sation, also die ILO-Kernarbeitsnormen, müssen im Handel fest verankert werden, und ihre Verletzung muss einklagbar sein.
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