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vom 03.09.2026 PDF
#328
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Den Energiecharta-Vertrag, der Konzernen Sonderklagerechte einräumt und damit den Europäischen Gerichtshof
#329in Luxemburg aushebelt, wollen wir hingegen kündigen.
#330Klimabedingte Migration und Flucht würdevoll gestalten –
#331Klimapass für Bewohner*innen von bedrohten Inselstaaten
#332Für Millionen von Menschen weltweit ist die Klimakrise längst kein
#333theoretisches Phänomen mehr.
#334Neben einer grundlegenden Kehrtwende in der eigenen Klimapolitik ist es deshalb Aufgabe der EU, die betroffenen Länder technisch und finanziell bei der Anpassung an die
#335Klimakrise und bei der Bewältigung ihrer Folgen zu unterstützen.
#336Dennoch werden Menschen gezwungen sein, ihre Heimat zu verlassen.
#337Wir wollen, dass die EU dazu beiträgt, diesen Menschen eine würdevolle und selbstbestimmte Migration zu ermöglichen – innerhalb ihres Landes, in ihrer Region, gegebenenfalls auch nach Europa. Historisch
#338betrachtet, sind die westlichen Industriestaaten die Hauptverursacher
#339klimaschädigender Treibhausgase. Daher soll die EU zusammen mit
#340anderen Industriestaaten vorangehen und im Rahmen einer gemeinsamen Regelung den Bewohner*innen von bedrohten Inselstaaten, die durch die Klimakrise unbewohnbar werden, Klimapässe anbieten.
#341Diese sollen zusätzlich und nicht alternativ zu bestehenden Initiativen und Forderungen der Inselstaaten etabliert werden.
#342Auch andere Staaten mit historisch oder gegenwärtig hohen Treib haus gas emissionen sollen als Partner für diese gerechte Klimafolgenanpassung gewonnen werden. Zugleich sollte die EU Prozesse unterstützen, in
#343denen mit betroffenen Staaten über völkerrechtliche Ansätze zum
#344Umgang mit klimabedingter Migration, Flucht und Vertreibung sowie
#345zum Zugang zu internationalem Schutz beraten wird.
#346Erhalten, was uns erhält
#347CO₂ einen Preis geben und den Menschen das Geld
#348Treibhausgase müssen einen Preis entsprechend ihrer Klimawirksamkeit bekommen.
#349Dieser Preis besteht nach unseren Vorstellungen aus zwei Komponenten: Für alle Anlagen, die dem Emissionshandel
#350unterliegen – das sind vor allem Industrieanlagen sowie Kohle- und Gaskraftwerke –, muss es einen deutlich steigenden Mindestpreis für CO₂-Emissionen geben, denn Unternehmen brauchen Planungssicherheit, um nachhaltige Investitionsentscheidungen zu treffen.
#351Die letzte Reform des Emissionshandels war viel zu zaghaft. Zusätzlich muss die
#352Anzahl der Zertifikate im Emissionshandel entsprechend dem Pariser
#353Klimaziel weiter reduziert werden.
#354Nur so entfaltet der CO₂-Preis eine echte Lenkungswirkung.
#355Deutschland soll zunächst mit einigen EUStaaten die Initiative ergreifen und in einer regionalen Staatengruppe einen gemeinsamen CO₂-Mindestpreis einführen; die Niederlande und Frankreich haben ihre Absicht dazu schon erklärt. Perspektivisch
#356wollen wir eine gesamteuropäische Lösung vorantreiben.
#357Für die Sektoren, die bislang nicht vom Emissionshandel erfasst
#358werden, benötigen wir eine grundlegende Änderung der Abga ben.
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