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vom 02.09.2026 PDF
#3409
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erster Stelle immer die Prävention, also das Verhindern gewaltsamer Entwicklungen.
#3410Wir machen uns die Entscheidung über Militäreinsätze niemals leicht, sondern prüfen mögliche Mandate kritisch und sorgfältig.
#3411Für uns gelten die UN-Charta und das Völkerrecht. Wir werden
#3412Einsätzen der Bundeswehr nur auf Grundlage der UN-Charta und mit
#3413einem Mandat der Vereinten Nationen nach Kapitel VI oder VII der
#3414UN-Charta zustimmen. Allerdings kann ein Nichthandeln aufgrund
#3415einer Blockadehaltung einer oder mehrerer Vetomächte das Völkerrecht und die Vereinten Nationen ebenso massiv beschädigen wie das Handeln ohne ein Mandat. Wenn der Sicherheitsrat anhaltend
#3416Garantieren, was uns alle schützt
#3417blockiert ist, muss die Generalversammlung an seiner Stelle friedenserzwingende Maßnahmen mit qualifizierter Mehrheit mandatieren, soweit sie das für notwendig befindet.
#3418Einsätze müssen grundgesetzkonform sein und im Rahmen
#3419eines Systems kollektiver Sicherheit erfolgen.
#3420Ohne eine umfassende zivile Gesamtstrategie und eine Einbettung in klare Konzepte für die Zukunft des betroffenen Staates dürfen militärische Interventionen nicht erfolgen.
#3421Wer GRÜN wählt, stimmt für
#3422mehr Finanzmittel und Personal für europäische Polizeiund Rechtsstaatsmissionen eine europäische Sicherheitsunion, die parlamentarisch
#3423kontrolliert wird
#3424nachhaltige Friedenspolitik statt Waffenlieferungen an
#3425Diktatoren und in Kriegs- und Krisengebiete
#3426eine Verdoppelung der Mittel für zivile Krisenprävention
#34274.4 GLOBALE GERECHTIGKEIT
#3428UND ENTWICKLUNG FÖRDERN
#3429Für eine gerechte Globalisierung brauchen wir eine EU, die eine
#3430menschenrechtsbasierte und auf die nachhaltigen Entwicklungsziele ausgerichtete globale Strukturpolitik vorantreibt, aktiv wird und nicht in Nationalismen zurückfällt.
#3431Politikkohärenz im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung ist unser Ziel, damit beispielsweise Handelspolitik nicht Entwicklungszusammenarbeit torpediert. Die
#343217 globalen Nachhaltigkeitsziele, beschlossen im Jahr 2015 von den
#3433Vereinten Nationen, müssen innerhalb der EU und global umgesetzt
#3434Garantieren, was uns alle schützt
#3435werden. Entwicklung gelingt nur dann, wenn wir soziale, ökologische
#3436und wirtschaftliche Kriterien zusammendenken.
#3437Ziele wie „Geschlechtergerechtigkeit“, „saubere Energie“, „gute Bildung“, „Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen“ der Agenda 2030 müssen wir in der EU durch eine ambitionierte Nachhaltigkeitsstrategie verwirklichen.
#3438Die EU als eine der größten Geberinnen in der Entwicklungszusammenarbeit muss die Rolle von Frauen in Entwicklungsvorhaben und die Auswirkung von Entwicklungsmaßnahmen auf Frauen und ihre
#3439Gleichstellung ernst nehmen. Sie muss ihr selbst gesetztes Ziel, dass
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