Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 02.09.2026 PDF
#3393
dass Großprojekte ohne Transparenz und echte Kontrollmöglichkeiten häufig in Missmanagement und Korruption enden.
#3394
Außerdem brauchen wir eine regelmäßige Debatte zu Einsätzen,
#3395
die im Rahmen der Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU durchgeführt werden.
#3396
Auch die Evaluierung solcher Missionen sollte durch das Europaparlament erfolgen.
#3397
Nationale Parlamentsvorbehalte dürfen im Zuge einer stärkeren Rolle des Europäischen Parlaments aber nicht abgeschafft oder unterwandert werden.
#3398
Mitgliedstaaten sollen auch in Zukunft die Möglichkeit haben, nicht an GSVP-Missionen teilzunehmen.
#3399
Europäischer Beitrag zur Konfliktprävention, Friedenssicherung
#3400
und Schutz vor Verbrechen gegen die Menschlichkeit
#3401
Eine an den Menschenrechten orientierte Außenpolitik, die dem
#3402
Schutzprinzip des Völkerrechts verpflichtet ist, bedeutet auch, zu handeln, wenn Menschenrechte massiv verletzt werden.
#3403
Wir setzen uns daher für den Ausbau der europäischen Polizei- und Rechts staatsmissionen ein sowie auch für Ausbildungs- und Unterstützungsmissionen zur Vorsorge oder zur Stabilisierung von Friedensprozessen.
#3404
Wir stehen zu einer Kultur der militärischen Zurückhaltung
#3405
und für das Primat des Zivilen. Die Anwendung militärischer Gewalt
#3406
ist immer ein Übel.
#3407
Es gibt jedoch Situationen, in denen militärische Gewalt unter eng begrenzten Bedingungen als äußerstes Mittel im
#3408
Sinne der Schutzverantwortung der UN notwendig ist, weil nationale Regierungen nicht in der Lage oder willens sind, Menschen vor schweren Menschenrechtsverbrechen zu schützen. Dabei steht an
#3409
erster Stelle immer die Prävention, also das Verhindern gewaltsamer Entwicklungen.
#3410
Wir machen uns die Entscheidung über Militäreinsätze niemals leicht, sondern prüfen mögliche Mandate kritisch und sorgfältig.
#3411
Für uns gelten die UN-Charta und das Völkerrecht. Wir werden
#3412
Einsätzen der Bundeswehr nur auf Grundlage der UN-Charta und mit
#3413
einem Mandat der Vereinten Nationen nach Kapitel VI oder VII der
#3414
UN-Charta zustimmen. Allerdings kann ein Nichthandeln aufgrund
#3415
einer Blockadehaltung einer oder mehrerer Vetomächte das Völkerrecht und die Vereinten Nationen ebenso massiv beschädigen wie das Handeln ohne ein Mandat. Wenn der Sicherheitsrat anhaltend
#3416
Garantieren, was uns alle schützt
#3417
blockiert ist, muss die Generalversammlung an seiner Stelle friedenserzwingende Maßnahmen mit qualifizierter Mehrheit mandatieren, soweit sie das für notwendig befindet.
#3418
Einsätze müssen grundgesetzkonform sein und im Rahmen
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eines Systems kollektiver Sicherheit erfolgen.
#3420
Ohne eine umfassende zivile Gesamtstrategie und eine Einbettung in klare Konzepte für die Zukunft des betroffenen Staates dürfen militärische Interventionen nicht erfolgen.
#3421
Wer GRÜN wählt, stimmt für
#3422
mehr Finanzmittel und Personal für europäische Polizeiund Rechtsstaatsmissionen eine europäische Sicherheitsunion, die parlamentarisch
#3423
kontrolliert wird


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