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vom 03.09.2026 PDF
#2560
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UND BARRIEREFREIE TEILHABE
#2561VERWIRKLICHEN UND MENSCHEN RECHTE DURCH SETZEN!
#2562Menschen mit Behinderungen müssen in ganz Europa selbstbestimmt
#2563und gleichberechtigt leben können.
#2564Um ihre Rechte umzusetzen, wurden mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auch für die EU-Mitgliedstaaten verbindliche Vorgaben verankert.
#2565Menschen mit Behinderung müssen in allen Lebensbereichen – bei der Bildung und Erwerbsarbeit, beim
#2566Wohnen, bei Reisen und in ihrer Freizeit – den gleichen Zugang zur Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben haben wie
#2567Menschen ohne Behinderungen. Inklusion heißt, dass alle Menschen
#2568selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können
#2569und niemand ausgegrenzt wird. Dafür müssen Barrieren aller Art
#2570Sichern und stärken, was uns ausmacht
#2571abgebaut und das Recht auf eine selbstbestimmte und eigenständige Lebensführung muss sichergestellt werden.
#2572Es darf kein Mensch gezwungen werden, in einer stationären Einrichtung leben zu
#2573müssen. (Art. 19 UN-BRK). Wir brauchen endlich einen „European
#2574Accessibilty Act“, der auch private Anbieter von Waren und Dienstleistungen zum Abbau von Barrieren verpflichtet.
#2575Die europäische Barrierefreiheits-Richtlinie verpflichtet auch
#2576private Anbieter von Waren und Dienstleistungen zum Abbau von
#2577Barrieren.
#2578Wir setzen uns für einen barrierefreien öffentlichen Raum ein, in dem Gebäude, Medien, Produkte, Dienstleistungen und Veranstaltungen für alle zugänglich und nutzbar sind.
#2579Dies gilt explizit auch für Webseiten, Apps und sonstige digitale Angebote, soweit dies möglich ist.
#2580Hierzu ist es unumgänglich, auch für die Privatwirtschaft verbindliche Vorgaben für die Barrierefreiheit zu formulieren.
#2581Der Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission kommt
#2582ungeachtet aller politischen Reformen zu dem Schluss, dass nicht
#2583alle von der EU und deren Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen
#2584den menschenrechtsbezogenen Ansatz der UN-Behindertenrechtskonvention verfolgen.
#2585Wir GRÜNEN werden uns daher mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Menschenrechte von Menschen mit Behinderung sichergestellt und die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention in allen EU-Mitgliedstaaten voll umgesetzt werden.
#2586Hierzu gehört auch, dass der Wahlrechtsausschluss von Menschen unter ständiger gesetzlicher Betreuung aufgehoben wird.
#2587Wir setzen uns dafür ein, dass die 5. Antidiskriminierungsrichtlinie endlich kommt, denn sie würde eine Lücke im europäischen Antidiskriminierungsrecht schließen. Wir halten es für dringend
#2588geboten, das flickwerkartige System der Gleichbehandlungsrichtlinien und -verordnungen zu vervollständigen und ein umfassendes Diskriminierungsverbot nicht nur aufgrund von Behinderung, sondern auch von Religion oder der Weltanschauung, des Alters
#2589oder der sexuellen Ausrichtung außerhalb des Arbeitsmarktes.
#2590International anerkannte Menschenrechte würden in der EU eine Rechtsgrundlage erhalten, und die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung würde auf europäischer Ebene rechtlich umgesetzt, wie zum Beispiel das Recht auf Zugang zu allen Bildungseinrichtungen und das Recht auf selbstbestimmtes
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