Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 03.09.2026 PDF
#2550
Beides geschieht europaweit.
#2551
Um diese Netzwerke und Vorgänge analysieren und effektive Strategien zur Bekämpfung konzipieren zu können, unterstützen wir die europaweite Forschung von Demokratie- und Zivilgesellschaftsinstituten und bauen ihre
#2552
Förderung aus.
#2553
Sichern und stärken, was uns ausmacht
#2554
Wer GRÜN wählt, stimmt für
#2555
eine europaweite, ständige, systematische Erfassung von
#2556
Straftaten gegen Menschen, die zu einer bestimmten Gruppe
#2557
gehören (gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit)
#2558
eine Aufstockung der Mittel im Kampf gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sowie einen erleichterten Zugang zu diesen Mitteln für Förderung und Empowerment eine bessere Ausstattung der unabhängigen Gleichbehandlungsstellen
#2559
eine wirksame europäische Rechtsgrundlage für die Bekämpfung von Hasskommentaren im Internet auch gegenüber internationalen Konzernen 3.7 IN UND MIT EUROPA INKLUSION
#2560
UND BARRIEREFREIE TEILHABE
#2561
VERWIRKLICHEN UND MENSCHEN RECHTE DURCH SETZEN!
#2562
Menschen mit Behinderungen müssen in ganz Europa selbstbestimmt
#2563
und gleichberechtigt leben können.
#2564
Um ihre Rechte umzusetzen, wurden mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auch für die EU-Mitgliedstaaten verbindliche Vorgaben verankert.
#2565
Menschen mit Behinderung müssen in allen Lebensbereichen – bei der Bildung und Erwerbsarbeit, beim
#2566
Wohnen, bei Reisen und in ihrer Freizeit – den gleichen Zugang zur Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben haben wie
#2567
Menschen ohne Behinderungen. Inklusion heißt, dass alle Menschen
#2568
selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können
#2569
und niemand ausgegrenzt wird. Dafür müssen Barrieren aller Art
#2570
Sichern und stärken, was uns ausmacht
#2571
abgebaut und das Recht auf eine selbstbestimmte und eigenständige Lebensführung muss sichergestellt werden.
#2572
Es darf kein Mensch gezwungen werden, in einer stationären Einrichtung leben zu
#2573
müssen. (Art. 19 UN-BRK). Wir brauchen endlich einen „European
#2574
Accessibilty Act“, der auch private Anbieter von Waren und Dienstleistungen zum Abbau von Barrieren verpflichtet.
#2575
Die europäische Barrierefreiheits-Richtlinie verpflichtet auch
#2576
private Anbieter von Waren und Dienstleistungen zum Abbau von
#2577
Barrieren.
#2578
Wir setzen uns für einen barrierefreien öffentlichen Raum ein, in dem Gebäude, Medien, Produkte, Dienstleistungen und Veranstaltungen für alle zugänglich und nutzbar sind.
#2579
Dies gilt explizit auch für Webseiten, Apps und sonstige digitale Angebote, soweit dies möglich ist.
#2580
Hierzu ist es unumgänglich, auch für die Privatwirtschaft verbindliche Vorgaben für die Barrierefreiheit zu formulieren.


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