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vom 03.09.2026 PDF
#2546
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Hierfür wollen wir das bereits heute im EU-Recht verankerte „Notice-and-take-down-Verfahren“ weiter konkretisieren.
#2547Rassistische und nationalistische Akteur*innen vernetzen sich
#2548derzeit massiv.
#2549Menschenfeindliche Denkmuster verbreiten sich rasant.
#2550Beides geschieht europaweit.
#2551Um diese Netzwerke und Vorgänge analysieren und effektive Strategien zur Bekämpfung konzipieren zu können, unterstützen wir die europaweite Forschung von Demokratie- und Zivilgesellschaftsinstituten und bauen ihre
#2552Förderung aus.
#2553Sichern und stärken, was uns ausmacht
#2554Wer GRÜN wählt, stimmt für
#2555eine europaweite, ständige, systematische Erfassung von
#2556Straftaten gegen Menschen, die zu einer bestimmten Gruppe
#2557gehören (gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit)
#2558eine Aufstockung der Mittel im Kampf gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sowie einen erleichterten Zugang zu diesen Mitteln für Förderung und Empowerment eine bessere Ausstattung der unabhängigen Gleichbehandlungsstellen
#2559eine wirksame europäische Rechtsgrundlage für die Bekämpfung von Hasskommentaren im Internet auch gegenüber internationalen Konzernen 3.7 IN UND MIT EUROPA INKLUSION
#2560UND BARRIEREFREIE TEILHABE
#2561VERWIRKLICHEN UND MENSCHEN RECHTE DURCH SETZEN!
#2562Menschen mit Behinderungen müssen in ganz Europa selbstbestimmt
#2563und gleichberechtigt leben können.
#2564Um ihre Rechte umzusetzen, wurden mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auch für die EU-Mitgliedstaaten verbindliche Vorgaben verankert.
#2565Menschen mit Behinderung müssen in allen Lebensbereichen – bei der Bildung und Erwerbsarbeit, beim
#2566Wohnen, bei Reisen und in ihrer Freizeit – den gleichen Zugang zur Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben haben wie
#2567Menschen ohne Behinderungen. Inklusion heißt, dass alle Menschen
#2568selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können
#2569und niemand ausgegrenzt wird. Dafür müssen Barrieren aller Art
#2570Sichern und stärken, was uns ausmacht
#2571abgebaut und das Recht auf eine selbstbestimmte und eigenständige Lebensführung muss sichergestellt werden.
#2572Es darf kein Mensch gezwungen werden, in einer stationären Einrichtung leben zu
#2573müssen. (Art. 19 UN-BRK). Wir brauchen endlich einen „European
#2574Accessibilty Act“, der auch private Anbieter von Waren und Dienstleistungen zum Abbau von Barrieren verpflichtet.
#2575Die europäische Barrierefreiheits-Richtlinie verpflichtet auch
#2576private Anbieter von Waren und Dienstleistungen zum Abbau von
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