Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 03.09.2026 PDF
#2448
Schutz von Minderheiten gehört jedoch zu den Grundwerten der Europäischen Union.
#2449
Wir stehen in ganz Europa an der Seite der LSBTIQ* und stellen uns den Angriffen gegen ihre Gleichberechtigung entgegen.
#2450
Wir engagieren uns im Zuge der gemeinsamen Außenpolitik der EU sowie in der Entwicklungszusammenarbeit für ihre Rechte
#2451
und wollen ihnen bei Verfolgung in der EU Schutz und Asyl bieten.
#2452
Wir wollen, dass die EU in ihrer Außen-, Handels- und Menschenrechtspolitik als Garantin der Grundrechte und Grundfreiheiten auftritt.
#2453
Die EU-Förderung von gemeinsamen Projekten in Grenzregionen muss die Themen Vielfalt und Antidiskriminierung mit einschließen.
#2454
Auch gegenüber ihren Dialogpartner*innen in aller Welt muss die EU immer betonen: Die Verfolgung von Menschen aufgrund
#2455
ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität ist eine
#2456
schwere Verletzung der universellen Menschenrechte.
#2457
In einigen EU-Mitgliedstaaten gelten sogenannte „AntiPropaganda“-Gesetze, die Diskriminierung und Hass gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Inter* und Queer* Menschen befördern,
#2458
indem etwa im Schulunterricht nicht mehr über Sexualität und Homosexualität gesprochen werden darf.
#2459
In Ungarn gibt es staatlich orchestrierte Angriffe auf Wissenschaftler*innen, die sich mit Diskriminierung aufgrund von sexueller und geschlechtlicher Identität befassen.
#2460
Wir packen die bestehenden Probleme an und stocken die Mittel für Aufklärungsarbeit und das „Programm für die Förderung von Vielfalt“ auf.
#2461
Sichern und stärken, was uns ausmacht
#2462
Wir fordern eine europaweite Anerkennung eingetragener Partnerschaften und gleichgeschlechtlicher Ehen und Regenbogenfamilien und die damit verbundene Anerkennung ihrer Rechte als ersten Schritt auf dem Weg zur Öffnung der Ehe in ganz Europa.
#2463
Der Europäische Gerichtshof hat im Frühjahr 2018 geurteilt, dass ein in einem Mitgliedsland anerkanntes eingetragenes Paar auch in einem anderen als solches anerkannt werden muss.
#2464
Jetzt gilt es, diese Rechtsprechung auch in allen Mitgliedsländern durchzusetzen.
#2465
Innerhalb der EU gibt es aber auch Positivbeispiele, von denen wir lernen können.
#2466
In Ländern wie Irland, Malta und Dänemark können Trans* Personen eine Anpassung der Geschlechtszugehörigkeit vornehmen, ohne sich einem entwürdigenden Gutachten zu unterziehen.
#2467
Wir wollen, dass in allen EU-Staaten Vornamen- und Personenstandsänderungen durch einen unkomplizierten Verwaltungsakt ermöglicht werden.
#2468
Eine Geschlechtszugehörigkeit kann schließlich nur von den betreffenden Menschen selbst festgelegt werden.
#2469
Wer GRÜN wählt, stimmt für
#2470
mehr Geld für das „Programm für die Förderung von
#2471
Vielfalt“
#2472
die europaweite Anerkennung eingetragener Partnerschaften, gleichgeschlechtlicher Ehen und Regenbogenfamilien eine einfache Änderung des Personenstandes bei Anpassung
#2473
der Geschlechtszugehörigkeit
#2474
den Wegfall von entwürdigenden Gutachten bei der
#2475
Geschlechtsanpassung
#2476
Sichern und stärken, was uns ausmacht
#2477
3.6 GEGEN DISKRIMINIERUNG UND
#2478
AUSGRENZUNG – MENSCHENFEINDLICHKEIT BEKÄMPFEN


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