Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 03.09.2026 PDF
#2424
3.5 RECHTE VON LESBEN,
#2425
SCHWULEN, BISEXUELLEN,
#2426
TRANS*, INTER* UND QUEER*
#2427
MENSCHEN (LSBTIQ*) STÄRKEN
#2428
Die Mitgliedschaft in der Europäischen Union hat in vielen Ländern
#2429
die Lebenssituation von LSBTIQ* erheblich verbessert. Die EU hat
#2430
starke Impulse gesetzt für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung.
#2431
Auch in Deutschland wäre es ohne die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU nicht gelungen, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz durchzusetzen.
#2432
Die EU-Grundrechtecharta enthält ein Verbot der Diskriminierung wegen der „sexuellen Ausrichtung“.
#2433
Sichern und stärken, was uns ausmacht
#2434
Wir treten für ein Europa ein, in dem jeder Mensch frei leben
#2435
kann – unabhängig von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität.
#2436
Das von der EU formulierte Ziel, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu schaffen, muss für alle Menschen und
#2437
Gruppen Wirklichkeit werden.
#2438
Nach jahrzehntelangem Kampf für die „Ehe für alle“ dürfen in
#2439
Deutschland und ungefähr der Hälfte der anderen EU-Länder nun
#2440
endlich gleichgeschlechtliche Paare heiraten.
#2441
Weitere Mitgliedstaaten bieten die Möglichkeit einer eingetragenen Partnerschaft.
#2442
Nur in sechs Mitgliedstaaten ist noch keinerlei rechtliche Absicherung
#2443
vorgesehen. Obwohl vielerorts Gleichberechtigung auf dem Papier
#2444
besteht, werden Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung
#2445
und Geschlechtsidentität immer noch abgewertet oder benachteiligt.
#2446
Rechtsnationale Kräfte versuchen, in ihrem Kampf gegen eine demokratische und freie Gesellschaft autoritäre und patriarchale
#2447
Wertvorstellungen wieder zum Gesellschaftsideal zu machen. Der
#2448
Schutz von Minderheiten gehört jedoch zu den Grundwerten der Europäischen Union.
#2449
Wir stehen in ganz Europa an der Seite der LSBTIQ* und stellen uns den Angriffen gegen ihre Gleichberechtigung entgegen.
#2450
Wir engagieren uns im Zuge der gemeinsamen Außenpolitik der EU sowie in der Entwicklungszusammenarbeit für ihre Rechte
#2451
und wollen ihnen bei Verfolgung in der EU Schutz und Asyl bieten.
#2452
Wir wollen, dass die EU in ihrer Außen-, Handels- und Menschenrechtspolitik als Garantin der Grundrechte und Grundfreiheiten auftritt.
#2453
Die EU-Förderung von gemeinsamen Projekten in Grenzregionen muss die Themen Vielfalt und Antidiskriminierung mit einschließen.
#2454
Auch gegenüber ihren Dialogpartner*innen in aller Welt muss die EU immer betonen: Die Verfolgung von Menschen aufgrund


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