Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

Dokument lesen

-

vom 02.09.2026 PDF
#2289
Viele europäische Kommunen haben als Reaktion auf die Schließung von Häfen für aus Seenot Gerettete Solidarität gezeigt und die Aufnahme der Menschen angeboten. Wir wollen, dass die EU diese
#2290
Solidarität unterstützt und Projekte im Rahmen der „Solidarity Cities“ finanziell verstärkt fördert.
#2291
Auch wenn längst nicht mehr so viele Menschen zu uns kommen wie zuvor, sind viele regionale und kommunale Behörden mit einer Fülle von konkreten Herausforderungen konfrontiert: Unterbringung, soziale Integration, medizinische Versorgung und Bildung.
#2292
Dies spiegelt sich bisher nicht angemessen in den Fördermöglichkeiten,
#2293
die die EU im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
#2294
(AMIF) zur Verfügung stellt, wider. Die EU sollte daher Kommunen
#2295
und Regionen bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten
#2296
direkt mit einem kommunalen Integrationsfonds unterstützen. Wir
#2297
wollen die Kommunen finanziell und rechtlich in die Lage versetzen
#2298
und sie ermuntern, sich an Resettlement- und europäischen Umverteilungsprogrammen zu beteiligen und Flüchtlinge auch in eigener Sichern und stärken, was uns ausmacht
#2299
Verantwortung aufzunehmen. Grundlage dafür müssen gemeinsame
#2300
europäische Asylstandards sein, die nicht unter dem Existenzminimum in den jeweiligen EU-Ländern liegen dürfen.
#2301
Die Regelungen der Aufnahmerichtlinie zur medizinischen Versorgung schutzbedürftiger Gruppen müssen konsequent umgesetzt werden.
#2302
Das umfasst die Gewährleistung und den Zugang zur erforderlichen medizinischen Versorgung vor Ort.
#2303
Freiwillige Ausreise stärken – Spurwechsel ermöglichen
#2304
Jeder Mensch auf der Flucht hat den Anspruch auf ein faires Asylverfahren, auch wenn dieses nicht für alle zu einer Aufenthaltserlaubnis führt.
#2305
Nicht alle, die kommen, können bleiben.
#2306
Diejenigen, deren Asylanträge abgelehnt werden und bei denen keine anderen Gründe gegen eine Rückkehr sprechen, müssen zurückgeführt werden. Aber Abschiebungen sind immer mit menschlichen Härten
#2307
verbunden und in der Regel nicht freiwillig.
#2308
Dies im Verfahren zu berücksichtigen und menschliche Härten bei Rückführungen so weit wie möglich zu vermeiden, ist oberste Aufgabe einer verantwortlichen Asylpolitik.
#2309
Freiwillige Rückkehr hat dabei immer Vorrang.
#2310
Daneben setzen wir europaweit auf ergebnisoffene und unabhängige Rückkehrberatung. Auch eine angemessene Unterstützung für die
#2311
Zeit nach der Rückkehr ist dabei wesentlich.
#2312
Es muss außerdem sichergestellt sein, dass für diejenigen, die abgeschoben werden sollen, kein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention oder eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben und Freiheit drohen. Der
#2313
Abschluss von Rückführungsabkommen muss künftig menschenrechtsbasierten Grundsätzen folgen und darf nicht mehr nur den innenpolitischen Interessen der EU-Mitgliedstaaten dienen.
#2314
Der einsei tige Fokus auf Grenzpolitik und das Knüpfen von Entwicklungshilfe an Bedingungen sind der falsche Weg und führen nicht dazu, dass
#2315
die Ursachen von Flucht behoben werden.
#2316
Abkommen mit Staaten, die eine fragwürdige Menschenrechtsbilanz aufweisen, sollten vor allem dem Interesse dienen, Rechtsstaatlichkeit aufzubauen und Zivilgesellschaft vor Ort zu stärken.
#2317
Beim Abschluss von Rückführungsabkommen wollen wir denjenigen Ländern im Gegenzug Unterstützung anbieten, die ihre Staatsbürger*innen
#2318
schnell und unbürokratisch wieder aufnehmen und ihnen Perspektiven sowie ein Leben in Sicherheit garantieren.
#2319
Dieser Weg ist erfolgreicher, als darauf zu bestehen, dass diese Länder zusätzlich zu ihren Sichern und stärken, was uns ausmacht


Fenster schließen und zurück

Anzeige: