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vom 02.09.2026 PDF
#2289
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Viele europäische Kommunen haben als Reaktion auf die Schließung von Häfen für aus Seenot Gerettete Solidarität gezeigt und die Aufnahme der Menschen angeboten. Wir wollen, dass die EU diese
#2290Solidarität unterstützt und Projekte im Rahmen der „Solidarity Cities“ finanziell verstärkt fördert.
#2291Auch wenn längst nicht mehr so viele Menschen zu uns kommen wie zuvor, sind viele regionale und kommunale Behörden mit einer Fülle von konkreten Herausforderungen konfrontiert: Unterbringung, soziale Integration, medizinische Versorgung und Bildung.
#2292Dies spiegelt sich bisher nicht angemessen in den Fördermöglichkeiten,
#2293die die EU im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
#2294(AMIF) zur Verfügung stellt, wider. Die EU sollte daher Kommunen
#2295und Regionen bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten
#2296direkt mit einem kommunalen Integrationsfonds unterstützen. Wir
#2297wollen die Kommunen finanziell und rechtlich in die Lage versetzen
#2298und sie ermuntern, sich an Resettlement- und europäischen Umverteilungsprogrammen zu beteiligen und Flüchtlinge auch in eigener Sichern und stärken, was uns ausmacht
#2299Verantwortung aufzunehmen. Grundlage dafür müssen gemeinsame
#2300europäische Asylstandards sein, die nicht unter dem Existenzminimum in den jeweiligen EU-Ländern liegen dürfen.
#2301Die Regelungen der Aufnahmerichtlinie zur medizinischen Versorgung schutzbedürftiger Gruppen müssen konsequent umgesetzt werden.
#2302Das umfasst die Gewährleistung und den Zugang zur erforderlichen medizinischen Versorgung vor Ort.
#2303Freiwillige Ausreise stärken – Spurwechsel ermöglichen
#2304Jeder Mensch auf der Flucht hat den Anspruch auf ein faires Asylverfahren, auch wenn dieses nicht für alle zu einer Aufenthaltserlaubnis führt.
#2305Nicht alle, die kommen, können bleiben.
#2306Diejenigen, deren Asylanträge abgelehnt werden und bei denen keine anderen Gründe gegen eine Rückkehr sprechen, müssen zurückgeführt werden. Aber Abschiebungen sind immer mit menschlichen Härten
#2307verbunden und in der Regel nicht freiwillig.
#2308Dies im Verfahren zu berücksichtigen und menschliche Härten bei Rückführungen so weit wie möglich zu vermeiden, ist oberste Aufgabe einer verantwortlichen Asylpolitik.
#2309Freiwillige Rückkehr hat dabei immer Vorrang.
#2310Daneben setzen wir europaweit auf ergebnisoffene und unabhängige Rückkehrberatung. Auch eine angemessene Unterstützung für die
#2311Zeit nach der Rückkehr ist dabei wesentlich.
#2312Es muss außerdem sichergestellt sein, dass für diejenigen, die abgeschoben werden sollen, kein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention oder eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben und Freiheit drohen. Der
#2313Abschluss von Rückführungsabkommen muss künftig menschenrechtsbasierten Grundsätzen folgen und darf nicht mehr nur den innenpolitischen Interessen der EU-Mitgliedstaaten dienen.
#2314Der einsei tige Fokus auf Grenzpolitik und das Knüpfen von Entwicklungshilfe an Bedingungen sind der falsche Weg und führen nicht dazu, dass
#2315die Ursachen von Flucht behoben werden.
#2316Abkommen mit Staaten, die eine fragwürdige Menschenrechtsbilanz aufweisen, sollten vor allem dem Interesse dienen, Rechtsstaatlichkeit aufzubauen und Zivilgesellschaft vor Ort zu stärken.
#2317Beim Abschluss von Rückführungsabkommen wollen wir denjenigen Ländern im Gegenzug Unterstützung anbieten, die ihre Staatsbürger*innen
#2318schnell und unbürokratisch wieder aufnehmen und ihnen Perspektiven sowie ein Leben in Sicherheit garantieren.
#2319Dieser Weg ist erfolgreicher, als darauf zu bestehen, dass diese Länder zusätzlich zu ihren Sichern und stärken, was uns ausmacht
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