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vom 02.09.2026 PDF
#2235
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Zivilgesellschaftliche Seenotrettungs- und Flüchtlingsorganisationen, die dort einspringen, wo die europäischen Staaten versagen oder ihre Schutzpflicht sogar wissentlich verweigern, dürfen nicht kriminalisiert werden.
#2236Wer Flüchtlinge aus Seenot rettet, muss die Gewissheit haben, dafür nicht bestraft zu werden, denn er handelt im Einklang mit Seeund Völkerrecht.
#2237Die Seenotretter*innen haben unsere volle Solidarität und Unterstützung.
#2238Das entlässt die EU und die Mitgliedstaaten nicht aus ihrer humanitären Pflicht, endlich ein europäisch organisiertes und finanziertes ziviles Seenotrettungssystem aufzubauen.
#2239Wir stellen uns an die Seite der vielen NGOs und Ehrenamtlichen in Europa, die jeden Tag Menschenleben retten und auch an Land in den Hotspots und anderen Aufnahmeeinrichtungen dafür
#2240sorgen, dass Geflüchtete versorgt, beraten und begleitet werden.
#2241Die Kriminalisierung von Zivilcourage und humanitärem Engagement muss beendet werden.
#2242Grenzkontrollen und Erstunterbringung human organisieren,
#2243EU-Asylbehörde ausbauen
#2244Voraussetzung für einen solidarischen Verteilmechanismus und für
#2245die Freiheit im Inneren ist, dass wir wissen, wer zu uns in die EU
#2246kommt.
#2247Das dient auch dem sicheren Zugang zu einer guten Erstversorgung sowie zu einem fairen, nach völkerrechtlichen Standards ausgerichteten Asylverfahren in Europa. Denn zentraler Bestandteil
#2248einer menschenrechtlichen, humanen und geordneten Flucht- und
#2249Migrationspolitik ist, dass Asylsuchende an den Außengrenzen Europas zuverlässig registriert und erstversorgt sowie ihre Daten abgeglichen werden.
#2250Selbstverständlich muss die EU ihre Außengrenzen Sichern und stärken, was uns ausmacht
#2251kontrollieren und gemeinschaftlich vor Terrorismus, Menschen- und
#2252Drogenhandel schützen.
#2253Die Vermengung dieser wichtigen grenzpolizeilichen Aufgaben mit der europäischen Asylpolitik und Flüchtlingsaufnahme ist jedoch zutiefst unseriös und politisch fahrlässig.
#2254Die europäische Flüchtlingspolitik lässt sich nicht über Grenz kontrollen lösen oder gestalten.
#2255Grenzschutz darf nicht bedeuten, dass niemand mehr reinkommt.
#2256Wir wollen ein europäisches Grenzkontrollregime, das auf dem
#2257gemeinsamen Schutz der Menschenrechte basiert und das Vertrauen in das Schengen-System stärkt, und keine einseitige Aufrüstung von Frontex.
#2258Parallel dazu muss die EU-Asylbehörde in ihren Befugnissen so erweitert werden, dass sie gemeinsam mit den Mitgliedstaaten für eine schnelle Registrierung, eine humane Erstunterbringung mit medizinischer Versorgung und die anschließende schnelle und faire Verteilung sorgt. Sie muss die gemeinsamen europäischen
#2259Asylregeln gegenüber allen Mitgliedstaaten durchsetzen.
#2260Essenziell dafür ist eine wirklich umfassende finanzielle, infra strukturelle und personelle Ausstattung dieser europäischen Erstaufnahmeeinrichtungen, damit nach einer umfassenden Erstversorgung und Registrierung die Menschen in die anderen EU-Staaten verteilt werden können.
#2261Dabei muss stets die Einhaltung menschenrechtlicher Standards kontrolliert werden.
#2262Geflüchtete Frauen, Kinder, LSBTIQ* und Menschen mit Behinderung müssen umfassend vor Gewalt geschützt und ihre spezifischen Belange berücksichtigt werden.
#2263Die Aufnahme an den Außengrenzen darf für Geflüchtete nicht zur
#2264Sackgasse in Massenlagern werden. Zustände wie zum Beispiel in
#2265dem Hotspot auf Lesbos sind mit den Werten Europas nicht vereinbar und müssen dringend beendet werden, indem Menschen aus diesen Lagern in EU-Staaten aufgenommen werden.
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