Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 02.09.2026 PDF
#2179
(Arbeits-)Migration
#2180
Bis heute sind Europäer*innen diejenigen, die am wenigsten Hürden
#2181
erleben, wenn sie auswandern wollen. Aber in die EU einzuwandern,
#2182
ist für viele Menschen quasi unmöglich.
#2183
Da bislang nur ein europäisches System der Arbeitsmigration für Hochqualifizierte besteht, gehen jedoch auch potenzielle Migrant*innen den Weg über das
#2184
Asylsystem und scheitern.
#2185
Arbeitsmigration ist jedoch nicht nur eine Realität, sondern
#2186
in Zeiten des Fachkräftemangels und demografischen Wandels
#2187
auch eine Notwendigkeit für Staaten wie Deutschland.
#2188
Mit dem UNMi gra tions pakt (Global Compact for Migration) haben die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen ein sehr umfassendes Rahmenwerk für sichere und geordnete Migration erarbeitet.
#2189
Auf dieser Grundlage soll ein europäisches Einwanderungsrecht mit gemeinsamen Rahmenregelungen dabei helfen, gleiche Standards in Europa für die
#2190
sichere und legale Einwanderung von Menschen mit verschiedenen
#2191
Qualifikationsniveaus und deren Familien zu etablieren. Denn auch
#2192
die internationale und europäische Arbeitsmigration muss im Einklang mit den Menschenrechten stehen.
#2193
Bei der Ausgestaltung der Regelungen geht es uns darum, die vielfältigen Chancen der Migration für Migrant*innen, Ursprungs- und Empfängerländer zu nutzen.
#2194
Legale Fluchtwege schaffen
#2195
Wer verhindern will, dass sich Schlepper an der Not von Geflüchteten bereichern, die angesichts von Verfolgung, Krieg und Gewalt ihr Leben bei der Flucht übers Mittelmeer aufs Spiel setzen, muss sichere und legale Fluchtalternativen schaffen.
#2196
Wir wollen, dass Menschen nicht länger lebensgefährliche Fluchtwege über Kriegsgebiete, Wüsten und Meere nach Europa auf sich nehmen müssen.
#2197
Kooperationen der EU und deren Mitgliedstaaten mit Drittstaaten müssen stets nach der Maßgabe erfolgen, dass Menschen- und Grundrechte
#2198
sowie europäische Standards eingehalten werden. Daher dürfen die
#2199
katastrophalen humanitären Zustände in Libyen und anderen Staaten nicht länger ignoriert werden.
#2200
Die Kooperation mit der libyschen Küstenwache muss ein Ende haben.
#2201
Die EU-Mitgliedstaaten können Geflüchteten Schutz und eine
#2202
verlässliche Perspektive sowie Planbarkeit für die aufnehmenden
#2203
Sichern und stärken, was uns ausmacht
#2204
Länder bieten. Und es ist allein eine Frage des politischen Willens,
#2205
die Länder an den EU-Außengrenzen endlich zu entlasten. Dazu
#2206
wollen wir – neben der Familienzusammenführung und humanitären Visa – großzügige und verlässliche Aufnahmekontingente über das Resettlement-Programm des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) ermöglichen.
#2207
Die EU-Länder müssen ihren Anteil an dem jährlichen, vom UNHCR ermittelten Resettlement-Bedarf entsprechend ihrer Wirtschaftskraft erfüllen.
#2208
Das individuelle Asylrecht wird dadurch nicht angetastet.
#2209
Zugleich nehmen wir unsere humanitäre Verantwortung gegenüber besonders schutzbedürftigen Geflüchteten wahr – beispielsweise aus UN-Flüchtlingslagern in Jordanien, dem Libanon oder der Türkei.


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