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vom 02.09.2026 PDF
#2091
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dieses Instrument zur Teilhabe stärken, ausbauen und entbürokratisieren.
#2092Die Bürgerinnen und Bürger sollen auch eine Reform der Verträge fordern können.
#2093Erfolgreiche Europäische Bürgerinitiativen sollen dann auch zu Gesetzesvorschlägen führen.
#2094Daher muss die Kommission spätestens ein Jahr nach einer erfolgreichen Bürgerinitiative und einer Überprüfung auf die Vereinbarkeit mit den Grundrechten in der EU einen Gesetzesvorschlag vorlegen.
#2095In jedem Fall wollen wir, dass das Parlament zu einer Plenumsabstimmung über
#2096das Ziel der Initiative verpflichtet ist.
#2097Eine Europäische Bürgerinitiative soll auch auf die Einberufung eines Bürger*innenforums gerichtet sein können, dessen Mitglieder nach dem Zufallsprinzip aus der gesamten EU-Bevölkerung ausgelost werden und die das vorgelegte Thema ausführlich beraten und konkrete Handlungsvorschläge in Form eines Bürger*innengutachtens machen.
#2098Die Minority SafePack Initiative ist ein Beispiel für eine erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative.
#2099Sie umfasst ein Paket von gesetzlichen Regelungen zum Schutz und zur Förderung von Minderheiten und Regionalsprachen und wird von uns ausdrücklich unterstützt.
#2100Sichern und stärken, was uns ausmacht
#2101Wir setzen uns für das einheitliche Recht ein, ab spätestens
#210216 Jahren bei Europäischen Bürgerinitiativen und Wahlen zum EP
#2103mitzustimmen.
#2104Wir treten dafür ein, dass Unionsbürger*innen an ihrem stän digen Wohnsitz überall in der EU mitwählen dürfen, wenn sie seit fünf Jahren dort leben – und nicht nur für Kommunalparlamente und das Europäische Parlament, sondern auch bei regionalen und nationalen Wahlen.
#2105Als nächsten Schritt wollen wir das kommunale Wahlrecht auch Menschen ohne deutschen Pass oder Unionsbürger*innenschaft eröffnen.
#2106Für die Europawahlen unterstützen wir weiterhin das Prinzip der europäischen Spitzenkandidat*innen und transnationalen Listen. Sobald die Möglichkeit einer transnationalen Liste besteht,
#2107sollten die Spitzenkandidat*innen eine europäische Parteiliste anführen.
#2108Zugleich halten wir an der Position fest, dass Präsident*in der Europäischen Kommission nur werden kann, wer zuvor als
#2109Spitzenkandidat*in angetreten war.
#2110Wir wollen, dass das Kollegium der EU-Kommissar*innen mindestens zu 50 Prozent mit Frauen besetzt ist.
#2111Zur anstehenden Wahl im Mai ist eine Änderung des Wahlrechts aufgrund der Kürze der Zeit ausgeschlossen. Für
#2112die Zukunft wollen wir ein europäisches Wahlrecht mit transnationalen Listen, demokratischen Mindeststandards für Listenaufstellungen, Mindestquotierungen sowie Transparenzregeln für die Parteienfinanzierung.
#2113Wir wollen die Kontrollrechte des Europaparlaments stärken.
#2114Dazu braucht es das Recht, Zeugen und Gesprächspartner vorzuladen, damit willkürliche Absagen zu Parlamentsanhörungen aufhören.
#2115Außerdem muss das Plenum des Europaparlaments über die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses abstimmen, wenn
#211625 Prozent der Mitglieder es verlangen.
#2117Zur Änderung der Verträge unterstützen wir die Einberufung
#2118eines Europäischen Konvents oder einer gewählten verfassungsgebenden Versammlung.
#2119Über ihre Vorschläge sollten dann die EU-Bürger*innen durch ein EU-weites Referendum zusammen
#2120mit den Mitgliedstaaten, diese möglichst mit einer qualifizierten
#2121Mehrheit, endgültig entscheiden können.
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