Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 02.09.2026 PDF
#2067
Bei Gesetzgebungsverfahren sollen Fristen eingeführt werden,
#2068
bis zu denen eine öffentliche Debatte im Rat stattgefunden haben
#2069
muss.
#2070
Dabei müssen alle EU-Regierungen ihre jeweils aktuelle Position zum Ratspräsidentschaftsvorschlag vorlegen.
#2071
Wir wollen für alle verbleibenden Politikbereiche, in denen
#2072
heute noch per Einstimmigkeitsprinzip entschieden wird, Mehrheitsentscheidungen einführen.
#2073
Das betrifft hauptsächlich die Gemeinsame Außen- und Verteidigungspolitik sowie die Steuerpolitik.
#2074
Damit stärken wir Europas Handlungsfähigkeit und verhindern, dass einzelne Mitgliedsländer grundlegende Entscheidungen blockieren können.
#2075
Damit Klimaschutz und die mit ihm eng zusammenhängende
#2076
Energiepolitik vorankommen, einzelne Länder Fortschritte nicht blockieren können und Europa handlungsfähiger wird, setzen wir uns für das Prinzip von Mehrheitsentscheidungen in allen Bereichen der
#2077
Energiepolitik im Europäischen Rat ein.
#2078
Sichern und stärken, was uns ausmacht
#2079
Während das Europaparlament im Plenum und in den Ausschüssen öffentlich tagt, ist der Rat trotz Verbesserungen noch immer eine Art „Black Box“: Es ist kaum nachvollziehbar, welches Mitgliedsland sich dort wie positioniert. Hier wollen wir mehr Transparenz, sodass
#2080
alle Mitgliedsländer offenlegen müssen, wofür sie in Brüssel eintreten.
#2081
Mehr Transparenz braucht es ebenso bei den Interessenvertreter*innen, die in Brüssel aktiv sind.
#2082
Zwar besitzen das Europäische Parlament und die EU-Kommission im Gegensatz zum Bundestag
#2083
ein Lobbyregister, aber dieses ist noch nicht ausreichend verbindlich.
#2084
Um höchste Transparenz zu schaffen, wollen wir verbindliche Lobbyregister für alle EU-Institutionen, striktere Karenzzeiten und
#2085
einen „legislativen Fußabdruck“ durch den die Einflussnahme Dritter auf EU-Gesetzgebung überprüfbarer wird – kontrolliert durch eine unabhängige Institution auf EU-Ebene.
#2086
Wir wollen die bestehende Verordnung über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der EU zu einer umfassenden EU-Transparenzverordnung weiterentwickeln.
#2087
Demokratie bedeutet: Bürger*innen entscheiden selbst, durch
#2088
Wahlen und durch Abstimmungen. Die Europäische Bürgerinitiative
#2089
(EBI) gibt ihnen die Möglichkeit, durch 1 Million Unterschriften neue EU-Gesetze anzustoßen. Der Vertrag von Lissabon geht damit den
#2090
ersten kleinen Schritt zu direkter Demokratie in Europa. Wir wollen
#2091
dieses Instrument zur Teilhabe stärken, ausbauen und entbürokratisieren.
#2092
Die Bürgerinnen und Bürger sollen auch eine Reform der Verträge fordern können.
#2093
Erfolgreiche Europäische Bürgerinitiativen sollen dann auch zu Gesetzesvorschlägen führen.
#2094
Daher muss die Kommission spätestens ein Jahr nach einer erfolgreichen Bürgerinitiative und einer Überprüfung auf die Vereinbarkeit mit den Grundrechten in der EU einen Gesetzesvorschlag vorlegen.
#2095
In jedem Fall wollen wir, dass das Parlament zu einer Plenumsabstimmung über
#2096
das Ziel der Initiative verpflichtet ist.
#2097
Eine Europäische Bürgerinitiative soll auch auf die Einberufung eines Bürger*innenforums gerichtet sein können, dessen Mitglieder nach dem Zufallsprinzip aus der gesamten EU-Bevölkerung ausgelost werden und die das vorgelegte Thema ausführlich beraten und konkrete Handlungsvorschläge in Form eines Bürger*innengutachtens machen.


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