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vom 02.09.2026 PDF
#2064
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Mittelfristig treten wir dafür ein, den Rat in eine zweite Kammer zu überführen.
#2065Wir wollen diskutieren, ob diese aus den Regierungen der Mitgliedstaaten oder den Regionen zusammengesetzt ist.
#2066Diese zweite Kammer bildet zusammen mit dem Europäischen Parlament die Legislative.
#2067Bei Gesetzgebungsverfahren sollen Fristen eingeführt werden,
#2068bis zu denen eine öffentliche Debatte im Rat stattgefunden haben
#2069muss.
#2070Dabei müssen alle EU-Regierungen ihre jeweils aktuelle Position zum Ratspräsidentschaftsvorschlag vorlegen.
#2071Wir wollen für alle verbleibenden Politikbereiche, in denen
#2072heute noch per Einstimmigkeitsprinzip entschieden wird, Mehrheitsentscheidungen einführen.
#2073Das betrifft hauptsächlich die Gemeinsame Außen- und Verteidigungspolitik sowie die Steuerpolitik.
#2074Damit stärken wir Europas Handlungsfähigkeit und verhindern, dass einzelne Mitgliedsländer grundlegende Entscheidungen blockieren können.
#2075Damit Klimaschutz und die mit ihm eng zusammenhängende
#2076Energiepolitik vorankommen, einzelne Länder Fortschritte nicht blockieren können und Europa handlungsfähiger wird, setzen wir uns für das Prinzip von Mehrheitsentscheidungen in allen Bereichen der
#2077Energiepolitik im Europäischen Rat ein.
#2078Sichern und stärken, was uns ausmacht
#2079Während das Europaparlament im Plenum und in den Ausschüssen öffentlich tagt, ist der Rat trotz Verbesserungen noch immer eine Art „Black Box“: Es ist kaum nachvollziehbar, welches Mitgliedsland sich dort wie positioniert. Hier wollen wir mehr Transparenz, sodass
#2080alle Mitgliedsländer offenlegen müssen, wofür sie in Brüssel eintreten.
#2081Mehr Transparenz braucht es ebenso bei den Interessenvertreter*innen, die in Brüssel aktiv sind.
#2082Zwar besitzen das Europäische Parlament und die EU-Kommission im Gegensatz zum Bundestag
#2083ein Lobbyregister, aber dieses ist noch nicht ausreichend verbindlich.
#2084Um höchste Transparenz zu schaffen, wollen wir verbindliche Lobbyregister für alle EU-Institutionen, striktere Karenzzeiten und
#2085einen „legislativen Fußabdruck“ durch den die Einflussnahme Dritter auf EU-Gesetzgebung überprüfbarer wird – kontrolliert durch eine unabhängige Institution auf EU-Ebene.
#2086Wir wollen die bestehende Verordnung über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der EU zu einer umfassenden EU-Transparenzverordnung weiterentwickeln.
#2087Demokratie bedeutet: Bürger*innen entscheiden selbst, durch
#2088Wahlen und durch Abstimmungen. Die Europäische Bürgerinitiative
#2089(EBI) gibt ihnen die Möglichkeit, durch 1 Million Unterschriften neue EU-Gesetze anzustoßen. Der Vertrag von Lissabon geht damit den
#2090ersten kleinen Schritt zu direkter Demokratie in Europa. Wir wollen
#2091dieses Instrument zur Teilhabe stärken, ausbauen und entbürokratisieren.
#2092Die Bürgerinnen und Bürger sollen auch eine Reform der Verträge fordern können.
#2093Erfolgreiche Europäische Bürgerinitiativen sollen dann auch zu Gesetzesvorschlägen führen.
#2094Daher muss die Kommission spätestens ein Jahr nach einer erfolgreichen Bürgerinitiative und einer Überprüfung auf die Vereinbarkeit mit den Grundrechten in der EU einen Gesetzesvorschlag vorlegen.
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