Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 07.09.2026 PDF
#1964
verankerten Prinzipien wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit,
#1965
Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte entwickeln.
#1966
Das Gremium soll durch die nationalen Parlamente sowie das Europaparlament besetzt werden.
#1967
Die „Kopenhagen-Kommission“ soll weisungsunabhängig und
#1968
kontinuierlich alle Mitgliedsländer überprüfen und einmal jährlich über jedes Land berichten. Sie soll eng mit der Grundrechteagentur
#1969
zusammenarbeiten und diese als Ressource nutzen. Zusätzlich wollen
#1970
wir auch das Mandat der Grundrechteagentur stärken und ihre finanziellen Mittel erhöhen.
#1971
Die Ergebnisse der Kommission werden im Europaparlament, im Europäischen Rat und in den nationalen Parlamenten diskutiert.
#1972
Bei akuten und gravierenden Verletzungen von demokratischen Prinzipien und Rechtsstaatlichkeit durch einzelne nationale Gesetze erstellt die Kommission Ad-hoc-Berichte und schlägt der Europäischen Kommission Sanktionsmöglichkeiten wie
#1973
Geldstrafen vor.
#1974
Fördermittel an die Einhaltung demokratischer und
#1975
rechtsstaatlicher Grundwerte binden
#1976
Derzeit hat die EU gegenüber Mitgliedsländern bei erheblichen Verletzungen von demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien nur die Möglichkeit, ein Verfahren einzuleiten, das in letzter Instanz zu einem Stimmentzug dieses Mitgliedslandes führen kann. Wir fordern
#1977
für die EU weitere Möglichkeiten, auf entsprechende Probleme zu
#1978
reagieren. Dazu schlagen wir vor, bei der Vergabe von europäischen
#1979
Fördermitteln anzusetzen, denn europäische Ausgaben müssen auch
#1980
europäischen Werten folgen.
#1981
Sichern und stärken, was uns ausmacht
#1982
Ein Entzug von Fördermitteln könnte jedoch die breite Bevölkerung treffen und nicht nur die Regierungen, die demokratische Prinzipien verletzt haben.
#1983
Deshalb wollen wir, dass dem betreffenden Mitgliedsstaat nicht pauschal Mittel gestrichen, sondern dass sie zielgerichtet eingefroren und direkt verwaltet von der Kommission an die Kommunen und andere Fördermittelempfänger ausgegeben werden.
#1984
So könnte das Geld weiterhin dort ankommen, wo es gebraucht und sinnvoll verwendet wird, aber die Vergabemacht läge
#1985
nicht mehr bei den nationalen Regierungen.
#1986
Keine Fördermittel ohne Kooperation bei der Kontrolle
#1987
Korruption untergräbt Demokratie und Rechtsstaat. Um unter
#1988
anderem Korruption bei der Vergabe von europäischen Mitteln
#1989
besser auf die Schliche zu kommen, hat die Europäische Union
#1990
endlich eine Europäische Staatsanwaltschaft eingerichtet.
#1991
Allerdings wollen sich nicht alle Mitgliedstaaten vom Europäischen Staatsanwalt über die Schulter schauen lassen. Aber wir sagen:
#1992
Wer Gelder von der EU haben möchte, muss auch Kontrollen über
#1993
die rechtmäßige Verwendung zulassen und dafür mit der Europäischen Staatsanwaltschaft kooperieren.
#1994
Wenn ein Mitgliedsland dies nicht tut, können dort nur Fördermittel an jene Akteure ausgezahlt werden, die eine Überprüfung durch die Europäische


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