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vom 07.09.2026 PDF
#1955
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Sichern und stärken, was uns ausmacht
#1956Unabhängige Prüfung von Demokratie und Menschenrechten
#1957in den EU-Mitgliedstaaten
#1958Der Übergang von legitimen Maßnahmen zu Verletzungen demokratischer Prinzipien oder gar systematischen Menschenrechtsverletzungen ist nicht immer einfach festzustellen.
#1959Der EU fehlt es bislang sowohl an klaren Kriterien als auch an Strukturen dafür.
#1960Deswegen brauchen wir ein unabhängiges Gremium aus Verfassungsexpert*innen, das alle Mitgliedsländer regelmäßig auf
#1961die Einhaltung demokratischer Grundsätze hin überprüft.
#1962Wir schlagen dafür eine „Kopenhagen-Kommission“ vor.
#1963Sie soll Kriterien für die Überprüfung auf Grundlage der in Artikel 2 des EU-Vertrages
#1964verankerten Prinzipien wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit,
#1965Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte entwickeln.
#1966Das Gremium soll durch die nationalen Parlamente sowie das Europaparlament besetzt werden.
#1967Die „Kopenhagen-Kommission“ soll weisungsunabhängig und
#1968kontinuierlich alle Mitgliedsländer überprüfen und einmal jährlich über jedes Land berichten. Sie soll eng mit der Grundrechteagentur
#1969zusammenarbeiten und diese als Ressource nutzen. Zusätzlich wollen
#1970wir auch das Mandat der Grundrechteagentur stärken und ihre finanziellen Mittel erhöhen.
#1971Die Ergebnisse der Kommission werden im Europaparlament, im Europäischen Rat und in den nationalen Parlamenten diskutiert.
#1972Bei akuten und gravierenden Verletzungen von demokratischen Prinzipien und Rechtsstaatlichkeit durch einzelne nationale Gesetze erstellt die Kommission Ad-hoc-Berichte und schlägt der Europäischen Kommission Sanktionsmöglichkeiten wie
#1973Geldstrafen vor.
#1974Fördermittel an die Einhaltung demokratischer und
#1975rechtsstaatlicher Grundwerte binden
#1976Derzeit hat die EU gegenüber Mitgliedsländern bei erheblichen Verletzungen von demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien nur die Möglichkeit, ein Verfahren einzuleiten, das in letzter Instanz zu einem Stimmentzug dieses Mitgliedslandes führen kann. Wir fordern
#1977für die EU weitere Möglichkeiten, auf entsprechende Probleme zu
#1978reagieren. Dazu schlagen wir vor, bei der Vergabe von europäischen
#1979Fördermitteln anzusetzen, denn europäische Ausgaben müssen auch
#1980europäischen Werten folgen.
#1981Sichern und stärken, was uns ausmacht
#1982Ein Entzug von Fördermitteln könnte jedoch die breite Bevölkerung treffen und nicht nur die Regierungen, die demokratische Prinzipien verletzt haben.
#1983Deshalb wollen wir, dass dem betreffenden Mitgliedsstaat nicht pauschal Mittel gestrichen, sondern dass sie zielgerichtet eingefroren und direkt verwaltet von der Kommission an die Kommunen und andere Fördermittelempfänger ausgegeben werden.
#1984So könnte das Geld weiterhin dort ankommen, wo es gebraucht und sinnvoll verwendet wird, aber die Vergabemacht läge
#1985nicht mehr bei den nationalen Regierungen.
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