Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 07.09.2026 PDF
#1948
im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention durch die Europäische
#1949
Union ein.
#1950
Die Europäische Union muss wirksam darauf hinarbeiten,
#1951
dass ihre hohen Standards im Bereich Kinderrechte auch von den
#1952
Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
#1953
Die Einrichtungen der Jugendhilfe in den Mitgliedstaaten müssen gestärkt, Beratungsangebote ausgebaut und materielle Notlagen abgefedert werden.
#1954
Besonderes Augenmerk muss auf dem Schutz der Kinder vor Gewalt und Vernachlässigung liegen.
#1955
Sichern und stärken, was uns ausmacht
#1956
Unabhängige Prüfung von Demokratie und Menschenrechten
#1957
in den EU-Mitgliedstaaten
#1958
Der Übergang von legitimen Maßnahmen zu Verletzungen demokratischer Prinzipien oder gar systematischen Menschenrechtsverletzungen ist nicht immer einfach festzustellen.
#1959
Der EU fehlt es bislang sowohl an klaren Kriterien als auch an Strukturen dafür.
#1960
Deswegen brauchen wir ein unabhängiges Gremium aus Verfassungsexpert*innen, das alle Mitgliedsländer regelmäßig auf
#1961
die Einhaltung demokratischer Grundsätze hin überprüft.
#1962
Wir schlagen dafür eine „Kopenhagen-Kommission“ vor.
#1963
Sie soll Kriterien für die Überprüfung auf Grundlage der in Artikel 2 des EU-Vertrages
#1964
verankerten Prinzipien wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit,
#1965
Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte entwickeln.
#1966
Das Gremium soll durch die nationalen Parlamente sowie das Europaparlament besetzt werden.
#1967
Die „Kopenhagen-Kommission“ soll weisungsunabhängig und
#1968
kontinuierlich alle Mitgliedsländer überprüfen und einmal jährlich über jedes Land berichten. Sie soll eng mit der Grundrechteagentur
#1969
zusammenarbeiten und diese als Ressource nutzen. Zusätzlich wollen
#1970
wir auch das Mandat der Grundrechteagentur stärken und ihre finanziellen Mittel erhöhen.
#1971
Die Ergebnisse der Kommission werden im Europaparlament, im Europäischen Rat und in den nationalen Parlamenten diskutiert.
#1972
Bei akuten und gravierenden Verletzungen von demokratischen Prinzipien und Rechtsstaatlichkeit durch einzelne nationale Gesetze erstellt die Kommission Ad-hoc-Berichte und schlägt der Europäischen Kommission Sanktionsmöglichkeiten wie
#1973
Geldstrafen vor.
#1974
Fördermittel an die Einhaltung demokratischer und
#1975
rechtsstaatlicher Grundwerte binden
#1976
Derzeit hat die EU gegenüber Mitgliedsländern bei erheblichen Verletzungen von demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien nur die Möglichkeit, ein Verfahren einzuleiten, das in letzter Instanz zu einem Stimmentzug dieses Mitgliedslandes führen kann. Wir fordern
#1977
für die EU weitere Möglichkeiten, auf entsprechende Probleme zu
#1978
reagieren. Dazu schlagen wir vor, bei der Vergabe von europäischen


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