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vom 07.09.2026 PDF
#1942
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Sie haben ein Recht auf Beteiligung und bedürfen unseres besonderen Schutzes und unserer Fürsorge, damit sie sich altersgerecht entwickeln und zu selbstbewussten Persönlichkeiten heranwachsen können.
#1943Das Kindeswohl ist bei allen Angelegenheiten, die Kinder betreffen, vorrangig zu
#1944berücksichtigen.
#1945Kinderrechte müssen EU-weit gelten und Kinderschutz muss
#1946umfassend gestärkt werden. Deswegen setzen wir uns für eine
#1947konsequente Förderung der Kinderrechte und des Kinderschutzes
#1948im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention durch die Europäische
#1949Union ein.
#1950Die Europäische Union muss wirksam darauf hinarbeiten,
#1951dass ihre hohen Standards im Bereich Kinderrechte auch von den
#1952Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
#1953Die Einrichtungen der Jugendhilfe in den Mitgliedstaaten müssen gestärkt, Beratungsangebote ausgebaut und materielle Notlagen abgefedert werden.
#1954Besonderes Augenmerk muss auf dem Schutz der Kinder vor Gewalt und Vernachlässigung liegen.
#1955Sichern und stärken, was uns ausmacht
#1956Unabhängige Prüfung von Demokratie und Menschenrechten
#1957in den EU-Mitgliedstaaten
#1958Der Übergang von legitimen Maßnahmen zu Verletzungen demokratischer Prinzipien oder gar systematischen Menschenrechtsverletzungen ist nicht immer einfach festzustellen.
#1959Der EU fehlt es bislang sowohl an klaren Kriterien als auch an Strukturen dafür.
#1960Deswegen brauchen wir ein unabhängiges Gremium aus Verfassungsexpert*innen, das alle Mitgliedsländer regelmäßig auf
#1961die Einhaltung demokratischer Grundsätze hin überprüft.
#1962Wir schlagen dafür eine „Kopenhagen-Kommission“ vor.
#1963Sie soll Kriterien für die Überprüfung auf Grundlage der in Artikel 2 des EU-Vertrages
#1964verankerten Prinzipien wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit,
#1965Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte entwickeln.
#1966Das Gremium soll durch die nationalen Parlamente sowie das Europaparlament besetzt werden.
#1967Die „Kopenhagen-Kommission“ soll weisungsunabhängig und
#1968kontinuierlich alle Mitgliedsländer überprüfen und einmal jährlich über jedes Land berichten. Sie soll eng mit der Grundrechteagentur
#1969zusammenarbeiten und diese als Ressource nutzen. Zusätzlich wollen
#1970wir auch das Mandat der Grundrechteagentur stärken und ihre finanziellen Mittel erhöhen.
#1971Die Ergebnisse der Kommission werden im Europaparlament, im Europäischen Rat und in den nationalen Parlamenten diskutiert.
#1972Bei akuten und gravierenden Verletzungen von demokratischen Prinzipien und Rechtsstaatlichkeit durch einzelne nationale Gesetze erstellt die Kommission Ad-hoc-Berichte und schlägt der Europäischen Kommission Sanktionsmöglichkeiten wie
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