Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 07.09.2026 PDF
#1937
Das würde sie massiv stärken und die Möglichkeiten verbessern, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu
#1938
verteidigen, gerade in den Ländern, in denen diese Prinzipien angegriffen werden.
#1939
Die Grundrechtecharta muss dabei uneingeschränkt auch in der digitalen Sphäre durchgesetzt und hierfür gegebenenfalls weiterentwickelt werden.
#1940
Europaweiter Einsatz für Kinderrechte und Kinderschutz
#1941
Kinder haben eigenständige Rechte.
#1942
Sie haben ein Recht auf Beteiligung und bedürfen unseres besonderen Schutzes und unserer Fürsorge, damit sie sich altersgerecht entwickeln und zu selbstbewussten Persönlichkeiten heranwachsen können.
#1943
Das Kindeswohl ist bei allen Angelegenheiten, die Kinder betreffen, vorrangig zu
#1944
berücksichtigen.
#1945
Kinderrechte müssen EU-weit gelten und Kinderschutz muss
#1946
umfassend gestärkt werden. Deswegen setzen wir uns für eine
#1947
konsequente Förderung der Kinderrechte und des Kinderschutzes
#1948
im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention durch die Europäische
#1949
Union ein.
#1950
Die Europäische Union muss wirksam darauf hinarbeiten,
#1951
dass ihre hohen Standards im Bereich Kinderrechte auch von den
#1952
Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
#1953
Die Einrichtungen der Jugendhilfe in den Mitgliedstaaten müssen gestärkt, Beratungsangebote ausgebaut und materielle Notlagen abgefedert werden.
#1954
Besonderes Augenmerk muss auf dem Schutz der Kinder vor Gewalt und Vernachlässigung liegen.
#1955
Sichern und stärken, was uns ausmacht
#1956
Unabhängige Prüfung von Demokratie und Menschenrechten
#1957
in den EU-Mitgliedstaaten
#1958
Der Übergang von legitimen Maßnahmen zu Verletzungen demokratischer Prinzipien oder gar systematischen Menschenrechtsverletzungen ist nicht immer einfach festzustellen.
#1959
Der EU fehlt es bislang sowohl an klaren Kriterien als auch an Strukturen dafür.
#1960
Deswegen brauchen wir ein unabhängiges Gremium aus Verfassungsexpert*innen, das alle Mitgliedsländer regelmäßig auf
#1961
die Einhaltung demokratischer Grundsätze hin überprüft.
#1962
Wir schlagen dafür eine „Kopenhagen-Kommission“ vor.
#1963
Sie soll Kriterien für die Überprüfung auf Grundlage der in Artikel 2 des EU-Vertrages
#1964
verankerten Prinzipien wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit,
#1965
Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte entwickeln.
#1966
Das Gremium soll durch die nationalen Parlamente sowie das Europaparlament besetzt werden.
#1967
Die „Kopenhagen-Kommission“ soll weisungsunabhängig und


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