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vom 07.09.2026 PDF
#1928
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Wir schlagen daher folgende Punkte zur Stärkung von Demokratie und Freiheit in der Europäischen Union vor: Die Europäische Grundrechtecharta verbindlich machen
#1929Unser langfristiges Ziel ist es, dass alle EU-Bürger*innen die gleichen einklagbaren Grundrechte bekommen, um ihre Grundrechte und die Demokratie in allen Mitgliedsländern besser verteidigen
#1930Sichern und stärken, was uns ausmacht
#1931zu können. Die bestehende Grundrechtecharta der EU beinhaltet
#1932grundlegende politische Freiheiten und demokratische Prinzipien, ebenso wie moderne Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger, zum Beispiel auf Zugang zu guter Gesundheitsversorgung und guter
#1933Bildung. Derzeit gilt die Grundrechtecharta allerdings unmittelbar
#1934nur für europäische Gesetze und Organe.
#1935Für das Handeln nationaler Regierungen ohne Bezug auf das Europarecht gelten die Grundrechte des jeweiligen Landes und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).
#1936Wir wollen eine Reform der Grundrechtecharta, sodass ihr Anwendungsbereich so ausgeweitet wird, dass alle Bürger*innen der EU die in der Charta enthaltenen Grundrechte im national vorge sehenen Instanzenweg auch gegenüber ihren jeweiligen Nationalstaaten einklagen können.
#1937Das würde sie massiv stärken und die Möglichkeiten verbessern, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu
#1938verteidigen, gerade in den Ländern, in denen diese Prinzipien angegriffen werden.
#1939Die Grundrechtecharta muss dabei uneingeschränkt auch in der digitalen Sphäre durchgesetzt und hierfür gegebenenfalls weiterentwickelt werden.
#1940Europaweiter Einsatz für Kinderrechte und Kinderschutz
#1941Kinder haben eigenständige Rechte.
#1942Sie haben ein Recht auf Beteiligung und bedürfen unseres besonderen Schutzes und unserer Fürsorge, damit sie sich altersgerecht entwickeln und zu selbstbewussten Persönlichkeiten heranwachsen können.
#1943Das Kindeswohl ist bei allen Angelegenheiten, die Kinder betreffen, vorrangig zu
#1944berücksichtigen.
#1945Kinderrechte müssen EU-weit gelten und Kinderschutz muss
#1946umfassend gestärkt werden. Deswegen setzen wir uns für eine
#1947konsequente Förderung der Kinderrechte und des Kinderschutzes
#1948im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention durch die Europäische
#1949Union ein.
#1950Die Europäische Union muss wirksam darauf hinarbeiten,
#1951dass ihre hohen Standards im Bereich Kinderrechte auch von den
#1952Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
#1953Die Einrichtungen der Jugendhilfe in den Mitgliedstaaten müssen gestärkt, Beratungsangebote ausgebaut und materielle Notlagen abgefedert werden.
#1954Besonderes Augenmerk muss auf dem Schutz der Kinder vor Gewalt und Vernachlässigung liegen.
#1955Sichern und stärken, was uns ausmacht
#1956Unabhängige Prüfung von Demokratie und Menschenrechten
#1957in den EU-Mitgliedstaaten
#1958Der Übergang von legitimen Maßnahmen zu Verletzungen demokratischer Prinzipien oder gar systematischen Menschenrechtsverletzungen ist nicht immer einfach festzustellen.
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