Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

Dokument lesen

-

vom 07.09.2026 PDF
#1918
ein Einwanderungsgesetz, damit das Sterben auf dem Mittelmeer beendet und Einwanderung ermöglicht wird.
#1919
Aber es bleibt viel zu tun: Demokratische Strukturen und Beteiligungsrechte wollen wir stärken, Minderheiten noch effektiver schützen, Grundrechte ausbauen und Sicherheit gewährleisten.
#1920
3.1 GRUNDRECHTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION SICHERN
#1921
Wir sind der Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, Demokratie,
#1922
Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und der Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören, verpflichtet.
#1923
Die Werte der Europäischen Union bilden das Fundament der EU.
#1924
Wenn aber nationale Regierungen diese Rechte mit Füßen treten und immer autoritärer werden, die Presse-, Meinungs- und Religionsfreiheit einschränken, Minderheiten schikanieren, die Unabhängigkeit der Justiz oder die Freiheit der Künste aufheben, dann steht die EU häufig nur ratlos daneben.
#1925
Wir müssen daher die demokratischen Kräfte in den betroffenen Mitgliedstaaten stärken.
#1926
Entsprechend wollen wir die Möglichkeiten der EU erweitern.
#1927
Dafür gibt es nicht die eine Antwort, sondern es braucht ein Paket an Maßnahmen.
#1928
Wir schlagen daher folgende Punkte zur Stärkung von Demokratie und Freiheit in der Europäischen Union vor: Die Europäische Grundrechtecharta verbindlich machen
#1929
Unser langfristiges Ziel ist es, dass alle EU-Bürger*innen die gleichen einklagbaren Grundrechte bekommen, um ihre Grundrechte und die Demokratie in allen Mitgliedsländern besser verteidigen
#1930
Sichern und stärken, was uns ausmacht
#1931
zu können. Die bestehende Grundrechtecharta der EU beinhaltet
#1932
grundlegende politische Freiheiten und demokratische Prinzipien, ebenso wie moderne Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger, zum Beispiel auf Zugang zu guter Gesundheitsversorgung und guter
#1933
Bildung. Derzeit gilt die Grundrechtecharta allerdings unmittelbar
#1934
nur für europäische Gesetze und Organe.
#1935
Für das Handeln nationaler Regierungen ohne Bezug auf das Europarecht gelten die Grundrechte des jeweiligen Landes und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).
#1936
Wir wollen eine Reform der Grundrechtecharta, sodass ihr Anwendungsbereich so ausgeweitet wird, dass alle Bürger*innen der EU die in der Charta enthaltenen Grundrechte im national vorge sehenen Instanzenweg auch gegenüber ihren jeweiligen Nationalstaaten einklagen können.
#1937
Das würde sie massiv stärken und die Möglichkeiten verbessern, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu
#1938
verteidigen, gerade in den Ländern, in denen diese Prinzipien angegriffen werden.
#1939
Die Grundrechtecharta muss dabei uneingeschränkt auch in der digitalen Sphäre durchgesetzt und hierfür gegebenenfalls weiterentwickelt werden.
#1940
Europaweiter Einsatz für Kinderrechte und Kinderschutz
#1941
Kinder haben eigenständige Rechte.
#1942
Sie haben ein Recht auf Beteiligung und bedürfen unseres besonderen Schutzes und unserer Fürsorge, damit sie sich altersgerecht entwickeln und zu selbstbewussten Persönlichkeiten heranwachsen können.
#1943
Das Kindeswohl ist bei allen Angelegenheiten, die Kinder betreffen, vorrangig zu
#1944
berücksichtigen.
#1945
Kinderrechte müssen EU-weit gelten und Kinderschutz muss
#1946
umfassend gestärkt werden. Deswegen setzen wir uns für eine
#1947
konsequente Förderung der Kinderrechte und des Kinderschutzes
#1948
im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention durch die Europäische


Fenster schließen und zurück

Anzeige: