Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 07.09.2026 PDF
#1854
Noch immer ist es oftmals schwer, bürokratisch und langwierig, im Nicht-EU-Ausland erworbene Abschlüsse und Qualifizierungen anerkennen zu lassen.
#1855
Daher wollen wir die Arbeitnehmer*innenfreizügigkeit auch für Migrant*innen aus Drittstaaten innerhalb der EU stärken.
#1856
Wir wollen die Beratung von Arbeitnehmer*innen aus anderen
#1857
EU-Mitgliedstaaten vor Ort verbessern und die EU-Beratungsstellen
#1858
ausbauen. So bauen wir Hürden für Mobilität in Europa ab.
#1859
Wir unterstützen die neue europäische Arbeitsbehörde, um sicherzustellen, dass grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer *innen gleiche Rechte in allen EU-Ländern haben.
#1860
Nationale Behörden müssen hier mit der neuen Arbeitsbehörde kooperieren. Arbeitnehmer*innen
#1861
brauchen Stärkung bei der Ausübung der Freizügigkeit und auch bei
#1862
der Durchsetzung ihrer sozialen Grundrechte – dazu gehört auch der Schutz vor sexualisierter Gewalt. Eine europäische statt nationale
#1863
Sozialversicherungsnummer muss folgen, damit diejenigen, die grenzüberschreitend arbeiten, unkompliziert soziale Sicherheit und hinterher ihre Rente genießen können.
#1864
Ein EU-Sozialversicherungsregister ist folgerichtig, um Sozialdumping das Handwerk zu legen.
#1865
Die Mobilität von LSBTIQ*-Menschen ist in besonderen Maßen
#1866
eingeschränkt. In den meisten Mitgliedstaaten werden ihre Ehen und
#1867
Lebenspartnerschaften zwar anerkannt, aber in einigen Staaten auch
#1868
weiterhin nicht. Regenbogenfamilien müssen sich vor Antritt einer
#1869
Reise immer fragen, ob sie als Eltern ihrer Kinder in einem anderen
#1870
Mitgliedstaat rechtlich anerkannt sind.
#1871
Das darf nicht sein.
#1872
Regenbogenfamilien, Lebenspartnerschaften und gleichgeschlechtliche Stärken, was uns zusammenhält
#1873
Ehen müssen europaweit anerkannt werden.
#1874
Dazu gehört die Anerkennung von Geburtsurkunden, Adoptionen und Pflegekindvereinbarungen oder anderen Dokumenten, die den Familienstatus betreffen.
#1875
Die besondere Stärke der EU ist, dass Arbeitnehmer*innen, die
#1876
in Europa mobil sind, ihre in einem Land erworbenen Ansprüche nicht
#1877
verlieren, sondern mitnehmen können. Eine Arbeitnehmerin, die sich
#1878
in Österreich eine Rente erarbeitet hat, kann ihren Ruhestand auch
#1879
in Schweden verbringen.
#1880
Wir wollen, dass dies auch für Betriebsrenten uneingeschränkt gilt.
#1881
Dass die EU sicherstellt, dass Arbeitnehmer*innen nicht aufgrund ihrer Nationalität diskriminiert werden, ist Ausdruck des gemeinsamen Wertekanons und zugleich eine essenzielle Maßnahme gegen Sozialdumping. Umso unverständlicher ist es, dass gerade
#1882
in diesem Zusammenhang in Deutschland immer wieder die Debatte über das Kindergeld vom Zaun gebrochen wird.
#1883
Kindergeld erhalten in Deutschland alle Arbeitnehmer*innen, die arbeiten und Steuern zahlen.
#1884
Das soll auch so bleiben. Es gibt zwar Fälle von Missbrauch


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