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vom 07.09.2026 PDF
#1846
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Alle EU-Europäer*innen haben das Recht, sich in der EU frei zu bewegen, ihren Wohn- und Arbeitsort frei zu wählen.
#1847Freizügigkeit ist Kern des europäischen Projektes.
#1848Das Steuer- und Sozialversicherungsrecht muss so gestaltet
#1849werden, dass es mobile Arbeitnehmer*innen stärkt.
#1850Eine Arbeitnehmerin, die sich für eine Arbeit in einem anderen Land entscheidet, darf deshalb keine Nachteile erleiden. Bestehende Versicherungslücken
#1851für Grenzpendler*innen müssen geschlossen werden.
#1852Die Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen innerhalb Europas muss weiter verbessert werden. Gleiches gilt auch für die Anerkennung von
#1853ausländischen Abschlüssen.
#1854Noch immer ist es oftmals schwer, bürokratisch und langwierig, im Nicht-EU-Ausland erworbene Abschlüsse und Qualifizierungen anerkennen zu lassen.
#1855Daher wollen wir die Arbeitnehmer*innenfreizügigkeit auch für Migrant*innen aus Drittstaaten innerhalb der EU stärken.
#1856Wir wollen die Beratung von Arbeitnehmer*innen aus anderen
#1857EU-Mitgliedstaaten vor Ort verbessern und die EU-Beratungsstellen
#1858ausbauen. So bauen wir Hürden für Mobilität in Europa ab.
#1859Wir unterstützen die neue europäische Arbeitsbehörde, um sicherzustellen, dass grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer *innen gleiche Rechte in allen EU-Ländern haben.
#1860Nationale Behörden müssen hier mit der neuen Arbeitsbehörde kooperieren. Arbeitnehmer*innen
#1861brauchen Stärkung bei der Ausübung der Freizügigkeit und auch bei
#1862der Durchsetzung ihrer sozialen Grundrechte – dazu gehört auch der Schutz vor sexualisierter Gewalt. Eine europäische statt nationale
#1863Sozialversicherungsnummer muss folgen, damit diejenigen, die grenzüberschreitend arbeiten, unkompliziert soziale Sicherheit und hinterher ihre Rente genießen können.
#1864Ein EU-Sozialversicherungsregister ist folgerichtig, um Sozialdumping das Handwerk zu legen.
#1865Die Mobilität von LSBTIQ*-Menschen ist in besonderen Maßen
#1866eingeschränkt. In den meisten Mitgliedstaaten werden ihre Ehen und
#1867Lebenspartnerschaften zwar anerkannt, aber in einigen Staaten auch
#1868weiterhin nicht. Regenbogenfamilien müssen sich vor Antritt einer
#1869Reise immer fragen, ob sie als Eltern ihrer Kinder in einem anderen
#1870Mitgliedstaat rechtlich anerkannt sind.
#1871Das darf nicht sein.
#1872Regenbogenfamilien, Lebenspartnerschaften und gleichgeschlechtliche Stärken, was uns zusammenhält
#1873Ehen müssen europaweit anerkannt werden.
#1874Dazu gehört die Anerkennung von Geburtsurkunden, Adoptionen und Pflegekindvereinbarungen oder anderen Dokumenten, die den Familienstatus betreffen.
#1875Die besondere Stärke der EU ist, dass Arbeitnehmer*innen, die
#1876in Europa mobil sind, ihre in einem Land erworbenen Ansprüche nicht
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