Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 05.09.2026 PDF
#1647
Unternehmen agieren zunehmend branchenübergreifend – Volkswagen ist nicht nur einer der größten Autokonzerne, sondern auch eine Bank, und Amazon
#1648
ist nicht nur ein Onlinehändler, sondern auch ein Medienunternehmen.
#1649
Damit die europäische Wettbewerbspolitik den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird, fordern wir ein eigenständiges
#1650
europäisches Kartellamt mit angemessenen Mitteln und Personal.
#1651
Dieses Kartellamt soll auch als europäische Digitalaufsicht fungieren.
#1652
Die Marktmacht der großen Digitalkonzerne wollen wir so gemeinsam kontrollieren und begrenzen.
#1653
Wir möchten, dass das europäische Wettbewerbsrecht bei außereuropäischen Fusionen auch die Auswirkungen auf den globalen Markt ins Auge fasst und sich nicht
#1654
nur auf den europäischen Markt beschränkt.
#1655
Stärken, was uns zusammenhält
#1656
Wir wollen erreichen, dass bei der Kontrolle von Fusionen auch
#1657
wettbewerbsfremde Faktoren berücksichtigt werden. Die Fusion von
#1658
Bayer und Monsanto ist nicht nur für den Wettbewerb problematisch.
#1659
Sie hat auch negative Auswirkungen auf den Umweltschutz.
#1660
Heute aber muss man Unternehmen mit einer marktbeherrschenden Stellung nachweisen, dass sie diese missbrauchen.
#1661
Das ist in der Regel nicht zu beweisen.
#1662
Wir treten daher dafür ein, dass man Unternehmen auch unabhängig von einem nachgewiesenen Missbrauch aufspalten kann, wenn ihre Marktmacht zu groß wird.
#1663
Digitale Geschäftsmodelle und die sogenannte Plattformökonomie stellen uns vor neue Herausforderungen.
#1664
Google und Facebook beherrschen den Markt für Onlinewerbung und können
#1665
kleinen Unternehmen die Bedingungen diktieren. Amazon kann hohe
#1666
Gebühren von kleinen Unternehmen verlangen, die gezwungen sind,
#1667
ihre Produkte auf der Plattform anzubieten, um Käufer*innen zu finden.
#1668
Wir wollen diese Unternehmen streng regulieren. Wenn sie anderen
#1669
Firmen den Zugang zu ihren Plattformen verwehren oder absurde
#1670
Konditionen verlangen, müssen die Wettbewerbshüter*innen dagegen vorgehen.
#1671
Vermietungsplattformen für Ferienwohnungen wie Airbnb unterlaufen gesetzliche Regulierungen der Städte und Bundesländer und berufen sich dabei auf die Regeln des europäischen Binnenmarktes.
#1672
Gegen die Städte, die versuchen, Wohnraum vor Spekulation zu schützen, haben diese Plattformen sogar Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt.
#1673
Es kann nicht sein, dass diese Onlineplattformen die Entscheidungsmacht der Städte und Bundesländer aushebeln. Die EU-Kommission ist gefordert, sicherzustellen, dass
#1674
diese Plattformen bei der Regulierung von Ferienwohnungen endlich mitwirken müssen.
#1675
Facebook hat als soziales Netzwerk ein Monopol geschaffen.
#1676
Kein anderes Unternehmen kann erfolgreich ein soziales Netzwerk
#1677
betreiben, weil es davon lebt, dass viele andere Menschen es ebenfalls nutzen.


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