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vom 05.09.2026 PDF
#1549
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sich gegenüber dem Rest der EU durch niedrige Steuersätze oder
#1550großzügige Ausnahmen attraktiv für Unternehmen zu machen. Die
#1551Einzigen, die davon langfristig profitieren, sind internationale Unternehmen, die damit ihre Renditen steigern.
#1552Die Steuervermeidung untergräbt das Fundament unserer Wohlfahrtsstaatsmodelle in Euro pa.
#1553Denn die Praxis treibt indirekt Menschen in die Armut und Staaten
#1554dazu, dass sie nicht in das Wohl ihrer Bürger*innen investieren
#1555können. Die Steuerbelastung verschiebt sich damit immer mehr zu
#1556denen, die sich ihr nicht entziehen können: kleinen Unternehmen,
#1557Arbeitnehmer*innen und Konsument*innen.
#1558Wir wollen dieses Geschäftsmodell beenden.
#1559Die EU-Kommission hat – gerade unter dem Druck von uns
#1560GRÜNEN – endlich damit begonnen, individuelle Absprachen zwischen Mitgliedstaaten und Großunternehmen als illegale staatliche Beihilfen zu verfolgen und auch zu ahnden. Das geht in die richtige
#1561Richtung.
#1562Aber das reicht nicht: Wir wollen das europäische Wettbewerbsrecht so verändern, dass es zur scharfen Waffe wird, mit der die EU-Kommission den zerstörerischen Steuerwettbewerb auf
#1563Kosten der anderen Mitgliedstaaten bekämpfen kann.
#1564Große Unternehmen verlagern zudem ihre Gewinne mit Buchungstricks in Niedrigsteuerländer.
#1565Sie nutzen die gute Infrastruktur eines Landes, tragen aber nicht zu ihrer Finanzierung bei. Damit sich
#1566aber der internationale Kaffeekonzern ebenso an der Finanzierung
#1567des Gemeinwesens beteiligt, wie es heute schon der/die Bäcker*in
#1568an der Ecke tut, müssen auf Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren innerhalb der EU wieder Quellensteuern erhoben werden.
#1569Da für ist die entsprechende EU-Richtlinie zu ändern.
#1570Dann lohnen sich solche Tricks für die Unternehmen nicht mehr.
#1571Europäische Unternehmensmindeststeuer
#1572Wer europaweit verkaufen darf, muss auch europaweit gleichwertig
#1573besteuert werden.
#1574Deshalb ist eine einheitliche Unternehmensbesteuerung die logische Fortsetzung des Binnenmarktes.
#1575Technisch gesehen, wollen wir in einem ersten Schritt eine gemeinsame konsolidierte Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Unternehmen im Binnenmarkt.
#1576Stärken, was uns zusammenhält
#1577Für die Unternehmen wäre das eine Vereinfachung. Gerade für
#1578kleine und mittlere Unternehmen führt ein einheitliches Steuerrecht
#1579dazu, dass sie leichter auch in anderen Mitgliedstaaten tätig werden
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