Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 03.06.2026 PDF
#1297
Dabei ist uns bewusst, dass der Zusammenhalt der Gesellschaft und ihre Integrationsfähigkeit nicht außer Acht gelassen werden dürfen.
#1298
Die Europäische Union (EU) muss daher im Rahmen ihrer Außenpolitik- und Entwicklungszusammenarbeit darauf hinwirken, dass nachhaltige Entwicklung statt finden kann und Fluchtursachen erst gar nicht entstehen.
#1299
Im Rahmen eines einheitlichen europäischen Asyl-, Flüchtlings- und Einwanderungsrechts muss klar zwischen Flucht, Asyl und arbeitsmarktbezogener Einwanderung unterschieden werden.
#1300
Die EU muss ihre Attraktivität für qualifizierte Facharbeiterinnen und Facharbeiter sowie Studierende aus Nicht-EU Staaten erhöhen.
#1301
Hierzu fordern wir die Einführung eines europäischen kriterienbasierten Punktesys tems nach einheitlichen Maßstäben, welches etwa die Abschlüsse und Sprachkenntnisse gewichtet und auf dessen Grundlage die Mitgliedstaaten nationale Kontingente und Bedarfsanalysen festlegen und durchführen können.
#1302
In diesem Zusammenhang soll im Rahmen der Systemumstellung der „Spur wechsel“ vom Asylverfahren in ein Einwanderungsverfahren ermöglicht werden.
#1303
Fachkräftemangel bekämpfen, Chancen ermöglichen – für die Etablierung einer europäischen Fach kräfteagentur
#1304
Wir Freie Demokraten verstehen Einwanderungspolitik als Chancenpolitik – für Europa und die Men schen, die zu uns kommen wollen.
#1305
Voraussetzung für eine für beide Seite gewinnbringende Einwande rung bleibt, über ausreichende Sprachkenntnisse und eine Berufsqualifikation zu verfügen.
#1306
Die gezielte Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten, die nach einem kriterienbasierten Punktesystem ein Ar beitsvisum erhalten können, wollen wir zukünftig mit der Gründung einer europäischen Fachkräf teagentur und von europäischen Ausbildungszentren in Drittstaaten unterstützen.
#1307
Diese Zentren sol len, in Abstimmung mit dem europäischen PES Network und in Kooperation beispielsweise mit den Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie den Handwerkskammern (HWK), Sprachkurse, duale Be rufsausbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen anbieten.
#1308
Ausbildungsziel ist, dass erfolgreiche Ab solventinnen und Absolventen dieser Zentren nach einem kriterienbasierten Punktesystem ein Ar beitsvisum erhalten können.
#1309
Durch diese europäischen Ausbildungszentren gewinnen die Europäische Union und das Herkunftsland gleichzeitig.
#1310
Einige Absolventinnen und Absolventen werden nach dem kriterienbasierten Punktesystem kein Arbeitsvisum erhalten und als qualifizierte Fachkräfte im Dritt staat verbleiben.
#1311
Damit wird erwünschte Fachkräfteeinwanderung effektiv und effizient nach europä ischen Kriterien gesteuert und illegaler Wirtschaftsmigration der Boden entzogen.
#1312
Die Gründung einer Fachkräfteagentur ist ein Meilenstein in der europäischen Entwicklungszusammenarbeit.
#1313
Die neuen Angebote sollen ihre Wirkung wie ein „Goethe-Institut für Ausbildungsberufe“ entfalten.
#1314
Mehr Integration von anerkannten Flüchtlingen und Einwanderern
#1315
Wir Freie Demokraten betrachten die Integration von anerkannten Flüchtlingen und Einwanderern als wichtige Aufgabe, um Parallelgesellschaften zu verhindern.
#1316
Sprachkenntnisse und die Vermittlung un serer Werte sollen durch verpflichtende Integrationskurse gefördert werden.
#1317
Wer einen Asylantrag gestellt hat, sollte möglichst schnell arbeiten dürfen, um seinen wirtschaftlichen Beitrag leisten zu kön nen.
#1318
Für eine Reform von Dublin III und das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) Wir Freie Demokraten wollen ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) „aus einem Guss“.
#1319
Die bisherigen Regelungen (insbesondere die Dublin-III-Verordnung) haben sich in der Praxis nicht als echte Lösung erwiesen: Wir brauchen stattdessen ein echtes Gemeinsames Europäisches Asylsystem, um Blockaden bei der Lösung der Migrations- und Integrationsfrage zu überwinden.
#1320
Kernelemente sind bessere gemeinsame Standards und Prozesse für die Registrierung, Antragsbearbeitung und -be scheidung, ein neuer Krisenmechanismus sowie die Verteilung von Flüchtlingen nach einem verbindli chen europaweiten Verteilungsschlüssel, außer in Fällen, in denen erkennbar keine Bleibeperspektive besteht.
#1321
Es müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass in der Regel innerhalb von drei Monaten eine Entscheidung über den Asylantrag getroffen werden kann.
#1322
Bei Nichteinhaltung müssen den Mitglied staaten Sanktionen drohen.
#1323
Für die Berechnung zur Verteilung in der Europäischen Union (EU) sind Bevölkerungsstärke und Wirtschaftskraft eines Landes maßgeblich.
#1324
Bei der konkreten Entscheidung über die Verteilung einzelner Migranten sollen auch im Rahmen der Kontingente Kriterien wie famili äre Bindungen oder Sprachkenntnisse berücksichtigt werden, um die Integration zu unterstützen.
#1325
So weit Mitgliedstaaten aus wichtigem Grund nicht zur Aufnahme in der Lage sind, werden die Flüchtlinge auf andere Mitgliedstaaten mit der Maßgabe aufgeteilt, dass der nicht aufnehmende Staat die Kosten der Aufnahme übernimmt.
#1326
Unter bestimmten Voraussetzungen sollte es einzelnen Mitgliedstaaten im Einvernehmen mit den anderen Mitgliedstaaten allerdings möglich sein, das Kontingent der ihnen zu geteilten Flüchtlinge zu reduzieren, etwa bei einem verstärkten Engagement bei der Kontrolle der EU Außengrenzen oder einer besonderen finanziellen Unterstützung anderer Mitgliedstaaten bei deren Flüchtlings- und Asylpolitik.
#1327
Bis zur Einrichtung eines neuen Systems sollen Mitgliedstaaten, die mehr Flüchtlinge aufnehmen, als sie müssten, aus dem EU-Haushalt Entlastungszahlungen erhalten.


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