Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 03.06.2026 PDF
#1207
Dabei müssen Sanktionsmechanismen so ausgestal tet sein, dass sie nicht durch eine kleine Minderheit von Mitgliedstaaten blockiert werden können.
#1208
Insbesondere sollen Mitgliedstaaten, gegen die bereits ein ähnliches Verfahren läuft, dabei von der Stimmabgabe ausgeschlossen sein.
#1209
Ferner soll die Kommission verpflichtet werden, über die Einleitung eines Verfahrens nach Art.
#1210
7 EUV zu entscheiden, falls die europäische Grundrechteagentur eine schwerwiegende und anhaltende Ver letzung der Werte der EU feststellt.
#1211
Die EU-Kommission soll darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, „systemische Vertragsverletzungsverfahren“ einzuleiten, indem sie eine Reihe spezifischer Vertrags verletzungsverfahren gegenüber einem Mitgliedstaat bündeln kann, die zusammen ein Muster erken nen lassen, das eine schwerwiegende Verletzung der Werte der EU, wie Demokratie, die Existenz un abhängiger Medien und einer rechtsstaatlichen Ordnung, nahelegt.
#1212
Auf diese Weise könnten der Eu ropäische Gerichtshof und die EU-Kommission schneller und wirksamer gegen hartnäckig vertragsver letzende Mitgliedstaaten vorgehen.
#1213
Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten bei Achtung von Grundrechten und rechtsstaatlicher Ordnung
#1214
Wir Freie Demokraten sehen in der nachrichtendienstlichen Kooperation ein wichtiges Instrument der gemeinsamen Gefahrenabwehr und der internationalen Sicherheit.
#1215
Nur wer gewonnene Erkenntnisse teilt, kann Bedrohungen wirksam bekämpfen.
#1216
Aber gleichzeitig muss auch dieser Austausch rechts staatlichen Prinzipien treu bleiben.
#1217
Wir streben eine Vereinbarung der Mitgliedstaaten an, um hierfür europäische Mindeststandards festzulegen, welche die EU-Grundrechtecharta achten.
#1218
Bei der notwen digen internationalen Zusammenarbeit der Nachrichtendienste darf es nur eine anlassbezogene Wei tergabe von gefilterten und ungefilterten Rohdaten und Erkenntnissen geben.
#1219
Darauf bezogene Ver waltungsvereinbarungen müssen deshalb sorgfältig unter Abwägung der verschiedenen grundrechtli chen und staatlichen Interessen durch die jeweiligen parlamentarischen Kontrollgremien der Mitglied staaten überprüft werden können.
#1220
Das Satellitenzentrum der Europäischen Union (EUSC) soll künftig auch formal Informationen an die anderen EU-Sicherheitsagenturen sowie die Nachrichtendienste der Mitgliedstaaten geben dürfen, so fern sie der Erfüllung der Aufgaben im Bereich der inneren und äußeren Sicherheit der Europäischen Union dienen.
#1221
Die Koordination von Nachrichtendiensten soll künftig in einer eigenen Agentur mit Kontrolle durch das Europäische Parlament stattfinden.
#1222
Dabei soll eine enge Verzahnung mit dem EU Intelligence Analysis Centre (EU INTCEN) erfolgen.
#1223
Mindeststandards für die rechtsstaatliche Kontrolle von Nachrichtendiensten Wir Freie Demokraten wollen für die rechtsstaatliche Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeiten eu roparechtliche Mindeststandards verankern und dafür die vertraglichen Grundlagen schaffen.
#1224
Die na tionalen Kontrollgremien sollen personell ausreichend ausgestattet sein, und ihre Mitglieder müssen ohne Einschränkungen Zugang zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der jeweiligen nationalen Nach richtendienste haben.
#1225
Die Nachrichtendienste sollen gegenüber den jeweiligen nationalen Kontroll gremien der Mitgliedstaaten auskunftspflichtig sein, und die Kontrollgremien sollen mit umfangrei chen Akteneinsichtsrechten ausgestattet sein.
#1226
Zudem muss ein fester Rahmen für den Austausch von Mitgliedern der jeweiligen parlamentarischen Kontrollgremien in den Mitgliedstaaten geschaffen wer den.
#1227
Wir Freie Demokraten fordern außerdem ein europäisches „No-Spy-Abkommen“ der Mitgliedstaaten.
#1228
Ziel muss es sein, dass sich die Mitgliedstaaten Vertrauen entgegenbringen und eine gegenseitige nachrichtendienstliche Überwachung aus nicht öffentlich zugänglichen Quellen eingestellt wird.
#1229
Cyberverteidigung
#1230
Wie Freie Demokraten erkennen die große Bedeutung einer starken gemeinsamen europäischen Cy berverteidigung.
#1231
Privatpersonen, Unternehmen, Energie-, Verkehrs- und Infrastruktureinrichtungen sowie staatliche Stellen sind gleichermaßen zunehmend digitalen Angriffen ausgesetzt.
#1232
Der Schutz vor staatlichen und nicht staatlichen Angriffen auf unsere digitalen Einrichtungen muss eine hohe Priorität einnehmen und eine wichtige Säule der gemeinsamen europäischen Sicherheitsarchitektur werden.
#1233
Zusammenarbeit im Zivil- und Strafrecht stärken
#1234
Kriminalität und Terrorismus machen vor Grenzen nicht halt.
#1235
Durch eine stärkere Zusammenarbeit von Polizei- und Justizbehörden können wir Synergien nutzen und Europa sicherer machen.
#1236
Für eine Weiterentwicklung von Europol zum europäischen Kriminalamt
#1237
Wir Freie Demokraten wollen die Europäische Union als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts weiterentwickeln.


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