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vom 03.06.2026 PDF
#1205
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Wir treten deshalb dafür ein, dass neben dem EU-Rahmen zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips mit seinen Dialogmechanismen und dem Entzug von Stimmrechten nach Art.
#12067 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) ein drittes Vorgehen ermöglicht wird, nach dem die Verteilung von Mitteln an die europäischen Mitgliedstaaten von der Beachtung dieser Werte abhängig gemacht werden kann (Konditionalitätsklauseln).
#1207Dabei müssen Sanktionsmechanismen so ausgestal tet sein, dass sie nicht durch eine kleine Minderheit von Mitgliedstaaten blockiert werden können.
#1208Insbesondere sollen Mitgliedstaaten, gegen die bereits ein ähnliches Verfahren läuft, dabei von der Stimmabgabe ausgeschlossen sein.
#1209Ferner soll die Kommission verpflichtet werden, über die Einleitung eines Verfahrens nach Art.
#12107 EUV zu entscheiden, falls die europäische Grundrechteagentur eine schwerwiegende und anhaltende Ver letzung der Werte der EU feststellt.
#1211Die EU-Kommission soll darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, „systemische Vertragsverletzungsverfahren“ einzuleiten, indem sie eine Reihe spezifischer Vertrags verletzungsverfahren gegenüber einem Mitgliedstaat bündeln kann, die zusammen ein Muster erken nen lassen, das eine schwerwiegende Verletzung der Werte der EU, wie Demokratie, die Existenz un abhängiger Medien und einer rechtsstaatlichen Ordnung, nahelegt.
#1212Auf diese Weise könnten der Eu ropäische Gerichtshof und die EU-Kommission schneller und wirksamer gegen hartnäckig vertragsver letzende Mitgliedstaaten vorgehen.
#1213Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten bei Achtung von Grundrechten und rechtsstaatlicher Ordnung
#1214Wir Freie Demokraten sehen in der nachrichtendienstlichen Kooperation ein wichtiges Instrument der gemeinsamen Gefahrenabwehr und der internationalen Sicherheit.
#1215Nur wer gewonnene Erkenntnisse teilt, kann Bedrohungen wirksam bekämpfen.
#1216Aber gleichzeitig muss auch dieser Austausch rechts staatlichen Prinzipien treu bleiben.
#1217Wir streben eine Vereinbarung der Mitgliedstaaten an, um hierfür europäische Mindeststandards festzulegen, welche die EU-Grundrechtecharta achten.
#1218Bei der notwen digen internationalen Zusammenarbeit der Nachrichtendienste darf es nur eine anlassbezogene Wei tergabe von gefilterten und ungefilterten Rohdaten und Erkenntnissen geben.
#1219Darauf bezogene Ver waltungsvereinbarungen müssen deshalb sorgfältig unter Abwägung der verschiedenen grundrechtli chen und staatlichen Interessen durch die jeweiligen parlamentarischen Kontrollgremien der Mitglied staaten überprüft werden können.
#1220Das Satellitenzentrum der Europäischen Union (EUSC) soll künftig auch formal Informationen an die anderen EU-Sicherheitsagenturen sowie die Nachrichtendienste der Mitgliedstaaten geben dürfen, so fern sie der Erfüllung der Aufgaben im Bereich der inneren und äußeren Sicherheit der Europäischen Union dienen.
#1221Die Koordination von Nachrichtendiensten soll künftig in einer eigenen Agentur mit Kontrolle durch das Europäische Parlament stattfinden.
#1222Dabei soll eine enge Verzahnung mit dem EU Intelligence Analysis Centre (EU INTCEN) erfolgen.
#1223Mindeststandards für die rechtsstaatliche Kontrolle von Nachrichtendiensten Wir Freie Demokraten wollen für die rechtsstaatliche Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeiten eu roparechtliche Mindeststandards verankern und dafür die vertraglichen Grundlagen schaffen.
#1224Die na tionalen Kontrollgremien sollen personell ausreichend ausgestattet sein, und ihre Mitglieder müssen ohne Einschränkungen Zugang zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der jeweiligen nationalen Nach richtendienste haben.
#1225Die Nachrichtendienste sollen gegenüber den jeweiligen nationalen Kontroll gremien der Mitgliedstaaten auskunftspflichtig sein, und die Kontrollgremien sollen mit umfangrei chen Akteneinsichtsrechten ausgestattet sein.
#1226Zudem muss ein fester Rahmen für den Austausch von Mitgliedern der jeweiligen parlamentarischen Kontrollgremien in den Mitgliedstaaten geschaffen wer den.
#1227Wir Freie Demokraten fordern außerdem ein europäisches „No-Spy-Abkommen“ der Mitgliedstaaten.
#1228Ziel muss es sein, dass sich die Mitgliedstaaten Vertrauen entgegenbringen und eine gegenseitige nachrichtendienstliche Überwachung aus nicht öffentlich zugänglichen Quellen eingestellt wird.
#1229Cyberverteidigung
#1230Wie Freie Demokraten erkennen die große Bedeutung einer starken gemeinsamen europäischen Cy berverteidigung.
#1231Privatpersonen, Unternehmen, Energie-, Verkehrs- und Infrastruktureinrichtungen sowie staatliche Stellen sind gleichermaßen zunehmend digitalen Angriffen ausgesetzt.
#1232Der Schutz vor staatlichen und nicht staatlichen Angriffen auf unsere digitalen Einrichtungen muss eine hohe Priorität einnehmen und eine wichtige Säule der gemeinsamen europäischen Sicherheitsarchitektur werden.
#1233Zusammenarbeit im Zivil- und Strafrecht stärken
#1234Kriminalität und Terrorismus machen vor Grenzen nicht halt.
#1235Durch eine stärkere Zusammenarbeit von Polizei- und Justizbehörden können wir Synergien nutzen und Europa sicherer machen.
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