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vom 03.06.2026 PDF
#1145
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Wir Freie Demokraten wollen konkret, dass die EU-Kommission in Abstimmung mit dem Europäischen Parlament den EU-US-Privacy-Shield erneut mit den USA verhandelt, um weitere Verbesserungen und Rechtssicherheit für die Anwender zu erzielen.
#1146Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Unwirksamkeit des Safe-Harbor-Beschlusses der Europäischen Kommission hat der EuGH klare Re geln und Voraussetzungen für die Gleichwertigkeit des Datenschutzes in Drittstaaten aufgestellt.
#1147Ins besondere der von der EU-Kommission an die Stelle gesetzte EU-US-Privacy-Shield mit den USA war ein erster, aber nicht ausreichender Schritt und kann das notwendige Schutzniveau noch immer nicht adäquat gewährleisten.
#1148Gerade die USA haben ein wichtiges Außenhandelsinteresse daran, dass ihre Unternehmen Daten aus Europa in den USA verarbeiten können.
#1149Für eine Neuregelung von E-Privacy
#1150Wir Freie Demokraten wollen die Privatsphäre gewährleisten und einen zukunftstauglichen, Innovati onen und fairem Wettbewerb verpflichteten Privatsphäre-Rechtsrahmen für Kommunikations- und Mediendienste schaffen.
#1151Der Umgang mit Daten und Informationen muss für die Bürgerinnen und Bür ger transparent sein.
#1152Wir wollen, dass datengetriebene Geschäftsmodelle der Entscheidungsgewalt der Bürgerinnen und Bürger unterliegen.
#1153Im Bereich der geplanten E-Privacy-Verordnung ist im Sinne des Medienpluralismus ein Ausgleich zu schaffen zwischen dem Interesse auf Privatsphäre und der Refinanzierungsmodelle der durch Online-Werbung finanzierten Online-Medien.
#1154Die Verarbeitung von Daten, auch auf der Ebene der Endgeräte der Nutzer (durch Cookies und ver gleichbarer Technologien), soll in der E-Privacy-Verordnung daher in materiellrechtlicher Sicht nicht hinter die bisherigen Standards zurückfallen.
#1155Für ein Europa, das Vielfalt schützt
#1156Wir Freie Demokraten wollen ein Europa der Vielfalt.
#1157Der Schutz von Minderheiten ist innerhalb einer demokratischen Gemeinschaft Voraussetzung und Anliegen des Rechtsstaats.
#1158Grundrechte stehen nicht zur beliebigen Disposition von Mehrheiten, auch nicht von demokratisch gewählten Mehrheiten.
#1159Die Europäische Union (EU) darf es deshalb nicht zulassen, wenn Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene Rechte von Minderheiten in ihrem Kern beschneiden oder aushöhlen.
#1160Gruppenbezogene Menschen feindlichkeit wie Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Islamfeindlichkeit, Frauenfeind lichkeit oder Homophobie muss auf allen Ebenen entschlossen bekämpft werden.
#1161Das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit ist ein fundamentales Grundrecht, das für alle EU Bürgerinnen und EU-Bürger gilt, also selbstverständlich auch für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans und Intersexuelle (LSBTI).
#1162Demonstrationen von LSBTI müssen unionsweit ungehindert und sicher stattfinden können.
#1163Einschränkungen, über das Leben homosexueller Menschen sachlich aufzuklären, darf es nirgends in der EU geben.
#1164Die EU muss insgesamt ein Raum sein, in dem Diskriminierung wegen sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität ausgeschossen ist.
#1165Auch für Beitrittskandidaten darf es keinen Rabatt bei der Achtung der Bürgerrechte von LSBTI geben.
#1166Rechtsakte der EU, die gegen Diskriminierung aufgrund von Rassismus gelten, müssen künftig auch Homophobie und andere Diskri minierung umfassen.
#1167Für ein Europa der Frauenrechte
#1168Wir Freie Demokraten, wollen, dass Frauenrechte europaweit gefördert und durchgesetzt werden.
#1169Um die Ausgangslage auch in Zukunft zu dokumentieren und die Entwicklungen besser überwachen zu können, soll neben der Fortführung auch die thematische Erweiterung des jährlichen Berichts der EU Kommission zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union (EU) beschlossen werden.
#1170Somit soll der Bericht zukünftig auch die Lage der Frauenrechte in der EU und den Aspekt der strukturellen Gewalt gegen Frauen, unter anderem auch in der Politik (beispielsweise beim Zugang zu Listenaufstellungen bei Wahlen, politischen Ämtern etc.), erörtern.
#1171Zugleich fordern wir die Einsetzung einer beim Europäischen Parlament angesiedelten, unabhängigen Europäischen Beauftragten für Frau enrechte.
#1172Darüber hinaus bekennen wir uns zur Gleichberechtigung der Geschlechter in Europa.
#1173Bestehende Nachteile, etwa innerhalb der europäischen Institutionen, müssen auch durch das Handeln und durch die Rechtssetzung der EU beseitigt werden.
#1174Gegenüber den Mitgliedstaaten muss die EU sich konse quent für den Abbau von mittelbaren Diskriminierungen einsetzen, von denen Frauen besonders be troffen sind.
#1175Um Diskriminierung von Frauen im öffentlichen und privaten Bereich zu verhindern, ist Rechtssetzung formal ausreichend.
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