Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 03.06.2026 PDF
#1133
Wir wollen die DSGVO konsequent weiterentwickeln.
#1134
Insbesondere werden wir darauf achten, dass die Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen, deren Kerngeschäft nicht der Umgang mit personenbezogenen Daten ist, und ihre Belange stärker berücksichtigt werden und der bürokratische Aufwand der einzelnen Verpflichtungen überprüft und datenschutzrechtlich ebenso wirksame, aber weniger aufwendige technische Lösungen berücksichtigt werden.
#1135
In der Frage des transatlantischen Datenaustauschs müssen wir rasch rechtssichere Lösungen finden.
#1136
Für uns Freie Demokraten gehört das Recht auf Verschlüsselung zum selbstverständlichen Schutz der Privatsphäre.
#1137
Dies wollen wir auf europäischer Ebene absichern.
#1138
Darüber hinaus wollen wir den An wendungsbereich der DSGVO auch auf die europäischen Institutionen, insbesondere auf die Europäi sche Kommission, erstrecken.
#1139
Was für die EU-Mitgliedstaaten gilt, sollte für die europäischen Institu tionen ebenso selbstverständlich sein.
#1140
Neuverhandlung EU-US-Privacy-Shield
#1141
Wir Freie Demokraten wollen, dass Daten, die aus der Europäischen Union (EU) in andere Staaten übermittelt werden, grundsätzlich dem gleichen Datenschutzniveau unterliegen wie in der EU.
#1142
Dies muss die EU auch von anderen Staaten wie den USA einfordern, zum Beispiel im Rahmen von Verhand lungen von Freihandelsabkommen, und die Einhaltung von deren Zusagen kontrollieren.
#1143
Wenn die EU Kommission feststellt, dass ein Staat über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügt, berührt dies die Rechte der Bürgerinnen und Bürger der EU.
#1144
Europäisches Parlament und Rat sollten daher bei die ser Entscheidung eine stärkere Rolle spielen, vergleichbar wie im ordentlichen Gesetzgebungsverfah ren.
#1145
Wir Freie Demokraten wollen konkret, dass die EU-Kommission in Abstimmung mit dem Europäischen Parlament den EU-US-Privacy-Shield erneut mit den USA verhandelt, um weitere Verbesserungen und Rechtssicherheit für die Anwender zu erzielen.
#1146
Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Unwirksamkeit des Safe-Harbor-Beschlusses der Europäischen Kommission hat der EuGH klare Re geln und Voraussetzungen für die Gleichwertigkeit des Datenschutzes in Drittstaaten aufgestellt.
#1147
Ins besondere der von der EU-Kommission an die Stelle gesetzte EU-US-Privacy-Shield mit den USA war ein erster, aber nicht ausreichender Schritt und kann das notwendige Schutzniveau noch immer nicht adäquat gewährleisten.
#1148
Gerade die USA haben ein wichtiges Außenhandelsinteresse daran, dass ihre Unternehmen Daten aus Europa in den USA verarbeiten können.
#1149
Für eine Neuregelung von E-Privacy
#1150
Wir Freie Demokraten wollen die Privatsphäre gewährleisten und einen zukunftstauglichen, Innovati onen und fairem Wettbewerb verpflichteten Privatsphäre-Rechtsrahmen für Kommunikations- und Mediendienste schaffen.
#1151
Der Umgang mit Daten und Informationen muss für die Bürgerinnen und Bür ger transparent sein.
#1152
Wir wollen, dass datengetriebene Geschäftsmodelle der Entscheidungsgewalt der Bürgerinnen und Bürger unterliegen.
#1153
Im Bereich der geplanten E-Privacy-Verordnung ist im Sinne des Medienpluralismus ein Ausgleich zu schaffen zwischen dem Interesse auf Privatsphäre und der Refinanzierungsmodelle der durch Online-Werbung finanzierten Online-Medien.
#1154
Die Verarbeitung von Daten, auch auf der Ebene der Endgeräte der Nutzer (durch Cookies und ver gleichbarer Technologien), soll in der E-Privacy-Verordnung daher in materiellrechtlicher Sicht nicht hinter die bisherigen Standards zurückfallen.
#1155
Für ein Europa, das Vielfalt schützt
#1156
Wir Freie Demokraten wollen ein Europa der Vielfalt.
#1157
Der Schutz von Minderheiten ist innerhalb einer demokratischen Gemeinschaft Voraussetzung und Anliegen des Rechtsstaats.
#1158
Grundrechte stehen nicht zur beliebigen Disposition von Mehrheiten, auch nicht von demokratisch gewählten Mehrheiten.
#1159
Die Europäische Union (EU) darf es deshalb nicht zulassen, wenn Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene Rechte von Minderheiten in ihrem Kern beschneiden oder aushöhlen.
#1160
Gruppenbezogene Menschen feindlichkeit wie Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Islamfeindlichkeit, Frauenfeind lichkeit oder Homophobie muss auf allen Ebenen entschlossen bekämpft werden.
#1161
Das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit ist ein fundamentales Grundrecht, das für alle EU Bürgerinnen und EU-Bürger gilt, also selbstverständlich auch für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans und Intersexuelle (LSBTI).
#1162
Demonstrationen von LSBTI müssen unionsweit ungehindert und sicher stattfinden können.
#1163
Einschränkungen, über das Leben homosexueller Menschen sachlich aufzuklären, darf es nirgends in der EU geben.


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