Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 20.09.2025 PDF
#762
Die Herausforderungen der Digitalisierung, Dekarbonisierung, Globalisierung und des demografischen Wandels dürfen nicht allein dem Markt überlassen werden.
#763
Was wir machen:
#764
Wir legen verbindlich fest, was durch die freien Kräfte des Marktes zur Ware werden darf und was nicht.
#765
Die Bereitstellung öffentliche Güter wie Bildung, Gesundheit, öffentlicher Personennahverkehr, Pflege, öffentliche Infrastruktur (auch digitale Infrastruktur, Wasserversorgung und Wasserentsorgung) kann nicht dem Markt überlassen werden.
#766
Zudem lehnen wir die Liberalisierung weiterer Dienstleistungsmärkte und das damit verbundene Absenken von Beschäftigtenschutz- und Qualitätsstandards ab.
#767
Eine aktive, strategische und nachhaltige Industriepolitik. Wir
#768
wollen mehr gemeinsame industriepolitische Modellprojekte.
#769
Das AIRBUS-Konzept gilt uns als Referenz. Ein Schwerpunkt kann
#770
die Schaffung einer europäischen Batteriezellfertigung sein und
#771
eine neue europäische Kooperation zur Weiterentwicklung der
#772
Wasserstofftechnologie zur marktfähigen Produktionsketten.
#773
VI.
#774
Für ein Europa des nachhaltigen Fortschritts und mehr Lebensqualität Wir stärken die Investitionen, v.a. in den Bereichen, die einen
#775
echten europäischen Mehrwert bringen, etwa im Bereich der
#776
Netzwerkindustrien.
#777
Wir schließen einen Pakt zur Entwicklung der Industrie in wirtschaftlich schwachen Gebieten, insbesondere in Ost- und Südosteuropa, nach dem Vorbild des Marshall Plans.
#778
Europa muss treibende Kraft sein, die Verflechtung des Welthandels sozial, ökologisch und transparent zu gestalten.
#779
Dazu benötigt es verbindliche Regelungen und eine Stärkung der
#780
WTO. Europa soll weltweit ein Beispiel sein für freien und fairen
#781
Handel. Wir stellen auch sicher, dass Handelsbeziehungen die
#782
lokale Gestaltungsmacht nicht untergraben.
#783
Handelsstreitigkeiten müssen vor öffentlichen Gerichten oder internationalen Handelsgerichtshöfen geklärt werden und dürfen nicht in privaten Schiedsgerichten verhandelt werden.
#784
Europäische Firmen, die außerhalb der EU produzieren, sollen
#785
beim Import ihrer Produkte den Nachweis erbringen, dass sie
#786
die Standards der Internationale Arbeitsorganisation (ILO) eingehalten haben.
#787
Eine bessere und wirksamere Integration der Wirtschaftspolitik
#788
– perspektivisch mit der Einrichtung einer Wirtschaftsregierung
#789
für den Euro-Raum unter politischer Führung eines europäischen Wirtschafts- und Finanzministers.
#790
Diese soll über das Europäische Parlament legitimiert und kontrolliert werden. Ziel
#791
bleibt die Weiterentwicklung der Eurozone zu einer sozialen,
#792
wirtschaftlichen und politischen Union.


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