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vom 20.09.2025 PDF
#650
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Gleichstellung der Geschlechter Rechnung zu tragen und alle
#651Parteien zu quotierten Wahllisten zu verpflichten – mit dem Ziel
#652der Parität.
#653Dies gilt auch für die von uns geforderten europäischen Wahllisten.
#654V. Weiter Vorwärts mit der Gleichstellung
#655Die paritätische Besetzung der Europäischen Kommission gleiche Anzahl von Kommissarinnen und Kommissaren.
#656Keine der Spitzenpositionen der EU darf davon ausgenommen sein: Frauen
#657und Männer müssen in allen europäischen Institutionen, in allen
#658Hierarchiestufen, gleichermaßen vertreten sein.
#659Wir sehen hierbei alle Mitgliedsstaaten gleichermaßen in der Pflicht.
#660Gleichstellung in der Wissenschaft. Allein in Deutschland sind
#661derzeit weniger als 25% der Professuren an Frauen vergeben. Um
#662auch in der Wissenschaft eine paritätische Besetzung von Führungspositionen mit Frauen und Männern zu erreichen, werden wir neue EU-weite Förderprogramme schaffen, die insbesondere
#663Frauen im MINT-Bereich unterstützen sollen.
#6643. Mehr Respekt, Recht auf sexuelle Identität
#665und Gleichberechtigung
#666Völlig egal mit welcher sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen
#667Identität: Jeder Mensch hat das universelle Recht auf Respekt, Anerkennung und ein Leben frei von Diskriminierung und Gewalt.
#668Die Gleichbehandlungsrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Intersexuellen und queeren Menschen (LSBTIQ) werden wir weiter stärken.
#669Was wir machen:
#670Verabschiedung der europäischen Richtlinie von 2008, die Diskriminierung auch in den Bereichen Sozialschutz, Bildung sowie Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen verbietet (5. Antidiskriminierungs-Richtlinie).
#671Eine ehrgeizige EUGesetzgebungsagenda, die gleiche Rechte und
#672Chancen garantiert und die LGBTIQ-Rechte in allen Bereichen
#673schützt.
#674Damit soll auch ein Gegengewicht gegen „Anti-Propaganda“-Gesetze in einzelnen Mitgliedsstaaten gesetzt werden, die Diskriminierung und Hass gegen LSBTIQ-Menschen befördern.
#675Strafverfolgungsbehörden überall in Europa sensibilisieren, um
#676ein konsequenteres Vorgehen gegen Gewalt gegen Frauen sowie
#677gegen Gewalt auf Grund von sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität vorgehen zu können.
#678In allen Mitgliedsstaaten muss in Asylverfahren gelten: Diejenigen, die in Europa Schutz suchen, weil sie in ihrer Heimat aufgrund ihrer sexueller Orientierung oder geschlechtlichen Identität verfolgt werden, müssen grundsätzlich als Asylbewerber und Asylbewerberinnen anerkannt werden.
#679Geschlechtsanpassende Operationen sind in allen Mitgliedsstaaten anzuerkennen.
#680Den Zugang zu schnellen und transparenten Verfahren für die rechtliche Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit muss gewährleistet sein.
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