Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 20.09.2025 PDF
#649
Wir fordern daher die Mitgliedsstaaten und Unionsorgane auf, dem Grundsatz der
#650
Gleichstellung der Geschlechter Rechnung zu tragen und alle
#651
Parteien zu quotierten Wahllisten zu verpflichten – mit dem Ziel
#652
der Parität.
#653
Dies gilt auch für die von uns geforderten europäischen Wahllisten.
#654
V. Weiter Vorwärts mit der Gleichstellung
#655
Die paritätische Besetzung der Europäischen Kommission gleiche Anzahl von Kommissarinnen und Kommissaren.
#656
Keine der Spitzenpositionen der EU darf davon ausgenommen sein: Frauen
#657
und Männer müssen in allen europäischen Institutionen, in allen
#658
Hierarchiestufen, gleichermaßen vertreten sein.
#659
Wir sehen hierbei alle Mitgliedsstaaten gleichermaßen in der Pflicht.
#660
Gleichstellung in der Wissenschaft. Allein in Deutschland sind
#661
derzeit weniger als 25% der Professuren an Frauen vergeben. Um
#662
auch in der Wissenschaft eine paritätische Besetzung von Führungspositionen mit Frauen und Männern zu erreichen, werden wir neue EU-weite Förderprogramme schaffen, die insbesondere
#663
Frauen im MINT-Bereich unterstützen sollen.
#664
3. Mehr Respekt, Recht auf sexuelle Identität
#665
und Gleichberechtigung
#666
Völlig egal mit welcher sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen
#667
Identität: Jeder Mensch hat das universelle Recht auf Respekt, Anerkennung und ein Leben frei von Diskriminierung und Gewalt.
#668
Die Gleichbehandlungsrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Intersexuellen und queeren Menschen (LSBTIQ) werden wir weiter stärken.
#669
Was wir machen:
#670
Verabschiedung der europäischen Richtlinie von 2008, die Diskriminierung auch in den Bereichen Sozialschutz, Bildung sowie Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen verbietet (5. Antidiskriminierungs-Richtlinie).
#671
Eine ehrgeizige EUGesetzgebungsagenda, die gleiche Rechte und
#672
Chancen garantiert und die LGBTIQ-Rechte in allen Bereichen
#673
schützt.
#674
Damit soll auch ein Gegengewicht gegen „Anti-Propaganda“-Gesetze in einzelnen Mitgliedsstaaten gesetzt werden, die Diskriminierung und Hass gegen LSBTIQ-Menschen befördern.
#675
Strafverfolgungsbehörden überall in Europa sensibilisieren, um
#676
ein konsequenteres Vorgehen gegen Gewalt gegen Frauen sowie
#677
gegen Gewalt auf Grund von sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität vorgehen zu können.
#678
In allen Mitgliedsstaaten muss in Asylverfahren gelten: Diejenigen, die in Europa Schutz suchen, weil sie in ihrer Heimat aufgrund ihrer sexueller Orientierung oder geschlechtlichen Identität verfolgt werden, müssen grundsätzlich als Asylbewerber und Asylbewerberinnen anerkannt werden.
#679
Geschlechtsanpassende Operationen sind in allen Mitgliedsstaaten anzuerkennen.


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