Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 03.09.2026 PDF
#329
Die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) wird zur Bekämpfung
#330
von Lohn- und Sozialdumping gestärkt. Zur Bekämpfung von
#331
Lohn- und Sozialdumping führen wir eine europäische Sozialversicherungsnummer samt elektronischem Sozialversicherungsregisters ein.
#332
Die Behörden vor Ort bekommen endlich ein zusätzliches Instrument, um grenzüberschreitenden Sozialversicherungsmissbrauch und -betrug wirksam zu bekämpfen.
#333
2. Mitbestimmung stärken, Wohlstand sichern
#334
Wir brauchen ein faires Europa, das schützt.
#335
Das betrifft auch die Sicherheit am Arbeitsplatz und Mitbestimmung in Betrieben und Unternehmen.
#336
Die Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Einbeziehung der Gewerkschaften in Verhandlungen europäischer Gesetze müssen verbessert werden.
#337
Nur mit einer starken Stimme der Beschäftigten können wir die Unternehmen demokratischer machen
#338
vor allem, wenn sie innerhalb Europas ihre Firmensitze verlegen oder verschmelzen wollen.
#339
Was wir machen:
#340
Maßnahmen gegen Mitbestimmungsflucht von Unternehmen:
#341
Für alle Unternehmen europäischen Rechts werden Mindeststandards zur Unternehmensmitbestimmung geschaffen.
#342
Das gilt besonders für die Europäische Aktiengesellschaft. Das gleiche gilt
#343
für die grenzüberschreitende Umwandlung, Verschmelzung oder
#344
Spaltung von Unternehmen mit unterschiedlichen nationalen
#345
Rechtsformen.
#346
Die Tarifbindung wird dadurch gestärkt, dass Tariftreue künftig
#347
besonders positiv im Ausschreibungs- und Vergabeverfahren vorausgesetzt wird.
#348
Unternehmen, die als Sozialpartner anständig bezahlen, sollen nicht das Nachsehen haben gegenüber denjenigen, die auf Kosten der Beschäftigten Lohndumping betreiben.
#349
Dazu gehört auch eine bessere Absicherung der Beschäftigten
#350
bei Betreiberwechseln durch verbindliche Vorschriften zum Personalübergang und dem sicheren Fortbestehen von Arbeits- und Sozialbedingungen.
#351
Mehr Beratungs- und Informationsangebote für grenzüberschreitend tätige Beschäftigte.
#352
Starke Rechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann nur geltend machen, wer sie auch kennt.
#353
Daher wollen wir Beratungs- und Informationsangebote für all
#354
jene fördern, die in Europa von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen.
#355
III. Einen Kontinent er guten Arbeit schaffen
#356
Die Rechte der Europäischen Betriebsräte werden gestärkt.
#357
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sollen mitbestimmungspflichtige Maßnahmen solange nicht durchführen dürfen, bis die vorgeschriebene Beteiligung der Interessenvertretung erfolgt ist.
#358
Die Gründung von europaweiten Jugend- und Auszubildendenvertretungen werden vorangebracht.
#359
In grenzüberschreitend tätigen Unternehmen sollen Beschäftigte unter 18 Jahren und


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