Dokument lesen
-
vom 03.09.2026 PDF
#322
Fenster schließen und zurück
Der Schutz der Beschäftigten soll durch die Festlegung allgemeingültiger Regeln für angemessene Arbeitsbedingungen sowie Gesundheit und Sicherheit verbindlich weiterentwickelt und an neue Risiken angepasst werden. Dabei
#323stellen wir sicher, dass das erreichte Niveau in Deutschland
#324nicht gesenkt wird.
#325Verstöße gegen das Arbeitsrecht genauso hart ahnden wie
#326Wettbewerbsverstöße. Die bestehende Unwucht muss beendet
#327werden. Sanktionen bei Regelverstößen sollen abschreckend
#328sein: Unternehmen, die systematisch das Arbeits- und Arbeitsschutzrecht brechen, sollen künftig von Subventionszahlungen ausgenommen werden.
#329Die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) wird zur Bekämpfung
#330von Lohn- und Sozialdumping gestärkt. Zur Bekämpfung von
#331Lohn- und Sozialdumping führen wir eine europäische Sozialversicherungsnummer samt elektronischem Sozialversicherungsregisters ein.
#332Die Behörden vor Ort bekommen endlich ein zusätzliches Instrument, um grenzüberschreitenden Sozialversicherungsmissbrauch und -betrug wirksam zu bekämpfen.
#3332. Mitbestimmung stärken, Wohlstand sichern
#334Wir brauchen ein faires Europa, das schützt.
#335Das betrifft auch die Sicherheit am Arbeitsplatz und Mitbestimmung in Betrieben und Unternehmen.
#336Die Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Einbeziehung der Gewerkschaften in Verhandlungen europäischer Gesetze müssen verbessert werden.
#337Nur mit einer starken Stimme der Beschäftigten können wir die Unternehmen demokratischer machen
#338vor allem, wenn sie innerhalb Europas ihre Firmensitze verlegen oder verschmelzen wollen.
#339Was wir machen:
#340Maßnahmen gegen Mitbestimmungsflucht von Unternehmen:
#341Für alle Unternehmen europäischen Rechts werden Mindeststandards zur Unternehmensmitbestimmung geschaffen.
#342Das gilt besonders für die Europäische Aktiengesellschaft. Das gleiche gilt
#343für die grenzüberschreitende Umwandlung, Verschmelzung oder
#344Spaltung von Unternehmen mit unterschiedlichen nationalen
#345Rechtsformen.
#346Die Tarifbindung wird dadurch gestärkt, dass Tariftreue künftig
#347besonders positiv im Ausschreibungs- und Vergabeverfahren vorausgesetzt wird.
#348Unternehmen, die als Sozialpartner anständig bezahlen, sollen nicht das Nachsehen haben gegenüber denjenigen, die auf Kosten der Beschäftigten Lohndumping betreiben.
#349Dazu gehört auch eine bessere Absicherung der Beschäftigten
#350bei Betreiberwechseln durch verbindliche Vorschriften zum Personalübergang und dem sicheren Fortbestehen von Arbeits- und Sozialbedingungen.
#351Mehr Beratungs- und Informationsangebote für grenzüberschreitend tätige Beschäftigte.
#352Starke Rechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann nur geltend machen, wer sie auch kennt.
Fenster schließen und zurück
Anzeige: