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vom 03.09.2026 PDF
#317
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für gleiche Arbeit am gleichen Ort gezahlt werden.
#318Die Sozialdemokratie hat dafür gesorgt, dass dieser Grundsatz eingeführt wurde. Jetzt muss es darum gehen, diesen Grundsatz voll zu
#319verwirklichen und ihn auch explizit auf das Transportgewerbe
#320anzuwenden.
#321Stärken der Sozial- und Arbeitsschutzstandards in den EU-Mitgliedsstaaten.
#322Der Schutz der Beschäftigten soll durch die Festlegung allgemeingültiger Regeln für angemessene Arbeitsbedingungen sowie Gesundheit und Sicherheit verbindlich weiterentwickelt und an neue Risiken angepasst werden. Dabei
#323stellen wir sicher, dass das erreichte Niveau in Deutschland
#324nicht gesenkt wird.
#325Verstöße gegen das Arbeitsrecht genauso hart ahnden wie
#326Wettbewerbsverstöße. Die bestehende Unwucht muss beendet
#327werden. Sanktionen bei Regelverstößen sollen abschreckend
#328sein: Unternehmen, die systematisch das Arbeits- und Arbeitsschutzrecht brechen, sollen künftig von Subventionszahlungen ausgenommen werden.
#329Die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) wird zur Bekämpfung
#330von Lohn- und Sozialdumping gestärkt. Zur Bekämpfung von
#331Lohn- und Sozialdumping führen wir eine europäische Sozialversicherungsnummer samt elektronischem Sozialversicherungsregisters ein.
#332Die Behörden vor Ort bekommen endlich ein zusätzliches Instrument, um grenzüberschreitenden Sozialversicherungsmissbrauch und -betrug wirksam zu bekämpfen.
#3332. Mitbestimmung stärken, Wohlstand sichern
#334Wir brauchen ein faires Europa, das schützt.
#335Das betrifft auch die Sicherheit am Arbeitsplatz und Mitbestimmung in Betrieben und Unternehmen.
#336Die Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Einbeziehung der Gewerkschaften in Verhandlungen europäischer Gesetze müssen verbessert werden.
#337Nur mit einer starken Stimme der Beschäftigten können wir die Unternehmen demokratischer machen
#338vor allem, wenn sie innerhalb Europas ihre Firmensitze verlegen oder verschmelzen wollen.
#339Was wir machen:
#340Maßnahmen gegen Mitbestimmungsflucht von Unternehmen:
#341Für alle Unternehmen europäischen Rechts werden Mindeststandards zur Unternehmensmitbestimmung geschaffen.
#342Das gilt besonders für die Europäische Aktiengesellschaft. Das gleiche gilt
#343für die grenzüberschreitende Umwandlung, Verschmelzung oder
#344Spaltung von Unternehmen mit unterschiedlichen nationalen
#345Rechtsformen.
#346Die Tarifbindung wird dadurch gestärkt, dass Tariftreue künftig
#347besonders positiv im Ausschreibungs- und Vergabeverfahren vorausgesetzt wird.
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