Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 19.09.2025 PDF
#1098
Den Entzug von Subventionszahlungen für Betriebe, die soziale,
#1099
ökologische und arbeitsrechtliche Kriterien nicht einhalten.
#1100
Schluss mit dem Einsatz von Glyphosat. In ganz Europa muss
#1101
nach 2023 endlich Schluss sein mit dem Einsatz von Glyphosat
#1102
und anderen schädlichen Pflanzengiften. Sie töten in kurzer Zeit
#1103
viele Wildpflanzen und zerstören die Nahrungsgrundlage für
#1104
Vögel und Insekten. Auch weitere Neonikotinoide, die nicht vom
#1105
jüngsten EU-Verbot betroffen sind, gehören auf den Prüfstand.
#1106
Zulassungsverfahren müssen neu justiert und Ausnahmetatbestände reduziert werden.
#1107
Den Schutz von Bienen und anderen Bestäubern sehen wir als zentrales Versprechen an die nächste
#1108
Generation.
#1109
Vorsorge bei Züchtung und grüne Gentechnik haben Vorrang.
#1110
Wir wollen keinen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in
#1111
Europa. Für uns gilt das Vorsorgeprinzip, insbesondere bei neuen
#1112
Methoden der Gentechnik wie CRISP/Cas. Eine diesbezügliche
#1113
Aufweichung der EU-Regelungen lehnen wir ab.
#1114
Nährwert-Ampel für Lebensmittel. Wir wollen europaweit eine
#1115
VII. Umwelt schützen und mobilität fördern
#1116
verbindliche Nährwertkennzeichnung einführen nach dem Vorbild der französischen Nährwertampel „Nutriscore“.
#1117
Verbraucher*innen sollen auf einen Blick den Zucker-, Fett- und Salzgehalt von verarbeiteten Lebensmitteln erkennen, vergleichen und die gesündere Wahl treffen können.
#1118
Gegen landwirtschaftliche Großkonzerne: Wir wollen der Konzentration von Agrarland und Saatgutrechten in der Hand landwirtschaftlicher Großkonzerne oder außerlandwirtschaftlicher Investoren wirkungsvoll entgegentreten.
#1119
Nachhaltige europäische Exportpolitik.
#1120
Die Nahrungsmittelindustrie muss im Einklang mit der Nachhaltigkeit in Europa und den Exportmärkten stehen. Wir lehnen eine landwirtschaftliche
#1121
Produktion ab, die sich lediglich am Export auf den Weltmarkt
#1122
ausrichtet und für den Zusammenbruch regionaler Märkte in Entwicklungs- und Schwellenländern mitverantwortlich ist.
#1123
Dem Verlust der biologischen Vielfalt wollen wir ein Ende bereiten.
#1124
Dafür halten wir an unserem Ziel eines eigenständigen EU-Naturschutzfonds fest, damit in europäischen Schutzgebieten
#1125
Schutz und Pflegemaßnahmen, Artenhilfsprogramme und weitere Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt gefördert werden.
#1126
Auch bei der Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik müssen ausreichend Mittel bereitgestellt werden, damit Landnutzer und Landnutzerinnen, wie z.
#1127
B.
#1128
landwirtschaftliche Betriebe finanzielle Anreize für mehr Naturschutz erhalten.


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