Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 19.09.2025 PDF
#1076
geraten und muss seine Technologiefähigkeit weiter unter Beweis stellen.
#1077
Die Überlegungen zur Zukunft der Mobilität müssen eingebettet sein in die Entwicklung einer ebenen-, disziplin- und
#1078
ressortübergreifenden strategischen Industrie- und Strukturpolitik, die Aspekte der Energiewende, der Innovationsförderung und der regionalen Entwicklung gleichermaßen in den Blick nimmt.
#1079
3. Umwelt schützen und eine nachhaltige
#1080
Landwirtschaft fördern
#1081
Wir wollen den Umweltschutz in Europa voranbringen. Es geht um den
#1082
existentiellen Zugang zu sauberem Wasser, um fruchtbare und gesunde
#1083
Böden und eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt sowie gesunde Lebensmittel und schadstofffreie Produkte.
#1084
Als zentrale Errungenschaft in Europa ist das Vorsorgeprinzip Leitfaden unseres Handelns.
#1085
Dazu gehört auch der Ausstieg aus der Wegwerfgesellschaft – wir wollen nachhaltige Produkte, weniger überflüssige Verpackungen und hochwertiges Recycling.
#1086
Landwirtinnen und Landwirte produzieren gesunde Lebensmittel, erhalten Kulturlandschaften, schützen natürliche Lebensgrundlagen und tragen zur nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume bei.
#1087
Wir wollen sie auch weiterhin unterstützen.
#1088
Tier-, Natur- und Klimaschutz, die Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wahrung
#1089
sozialer Standards müssen in Zukunft stärker die Grundlage für die Förderung der europäischen Landwirtschaft sein.
#1090
Was wir machen:
#1091
Agrarförderung vom Kopf auf die Füße stellen. Wir fordern die
#1092
Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP). Ziel ist
#1093
nicht die Kürzung der Agrarförderung, sondern deren Bindung
#1094
an Kriterien, die den Menschen in den ländlichen Betrieben, den
#1095
ländlichen Regionen sowie dem Tier- und Umweltschutz zugutekommen.
#1096
Es gilt: „öffentliches Geld für öffentliche Güter“.
#1097
Dabei ist die Größe des Betriebes unerheblich.
#1098
Den Entzug von Subventionszahlungen für Betriebe, die soziale,
#1099
ökologische und arbeitsrechtliche Kriterien nicht einhalten.
#1100
Schluss mit dem Einsatz von Glyphosat. In ganz Europa muss
#1101
nach 2023 endlich Schluss sein mit dem Einsatz von Glyphosat
#1102
und anderen schädlichen Pflanzengiften. Sie töten in kurzer Zeit
#1103
viele Wildpflanzen und zerstören die Nahrungsgrundlage für
#1104
Vögel und Insekten. Auch weitere Neonikotinoide, die nicht vom
#1105
jüngsten EU-Verbot betroffen sind, gehören auf den Prüfstand.
#1106
Zulassungsverfahren müssen neu justiert und Ausnahmetatbestände reduziert werden.


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