Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 19.09.2025 PDF
#707
Mehr gemeinsame Studiengänge in Europa Um die Mobilität der Studierenden weiter zu fördern, wird sich die CDU auch für mehr gemeinsame Studiengänge zwischen deutschen Hochschulen und eu-ropäischen Partner-Hochschulen einsetzen.
#708
Wir wollen die Zahl dieser Studi- engänge von heute fünf auf zehn Prozent im Jahr 2020 erhöhen.
#709
Dazu ge- hört es auch, Doppelabschlüsse als Regelabschluss vorzusehen.
#710
Daneben wir-ken wir darauf hin, verbindliche Mobilitätsfenster in den Rahmenlehrplänen der einzelnen Studiengänge zu verankern.
#711
Zugleich wollen wir eine bessere Aner-kennung der im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen errei-chen.
#712
Um den Studierenden die Entscheidung für eine ausländische Hoch-schule zu erleichtern, wollen wir ein Gütesiegel für besonders vorbildliche Einrichtungen.
#713
Nachhaltige und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft – sichere Versor-gung Europa hat eine vielfältige, nachhaltige und wettbewerbsfähige Landwirtschaft.
#714
Sie erzeugt hochwertige Lebensmittel unter höchsten Verbraucher-, Umwelt- und Tierschutzstandards.
#715
Sie leistet gleichzeitig einen Beitrag zu Energiesi-cherheit und Klimaschutz.
#716
Nachhaltige und marktorientierte Landwirtschaft – Gemeinsame Agrarpolitik praxisgerecht umsetzen Mit der Reform der EU-Agrarpolitik 2014 bis 2020 haben wir eine gute Grundlage geschaffen, damit sich die europäische Landwirtschaft und die ländlichen Räume gut entwickeln können.
#717
Die Beschlüsse müssen nun praxis- gerecht und unbürokratisch umgesetzt werden.
#718
Wir wollen, dass die Gelder aus Brüssel zielgerichtet bei den Landwirten ankommen.
#719
Den Weg der Markt- orientierung werden wir im Interesse unserer Landwirtschaft weitergehen.
#720
Aber die Bauern können sich ebenso darauf verlassen, dass sie in Krisenzeiten Unterstützung erhalten.
#721
Wir setzen auf nachhaltige Anbauverfahren, die wir insbesondere im Rahmen der ökologischen Vorrangflächen fördern wollen.
#722
Deshalb muss auf den sogenannten „Greening-Flächen“ eine landwirtschaftli- che Produktion möglich bleiben.
#723
Damit soll Europa auch unabhängiger vom Import von Eiweißfuttermitteln werden.
#724
Ein ausreichender umweltschonender Pflanzenschutz und eine bedarfsgerechte Düngung sind für uns auch weiterhin Teil einer modernen und leistungsfähigen Landwirtschaft.
#725
Bei einer Zwischen-bewertung der EU-Agrarpolitik in der Mitte der Förderperiode setzen wir auf Verlässlichkeit.
#726
Denn unsere Bauern benötigen Planungssicherheit für ihre Be-triebs- und Investitionsentscheidungen und faire Wettbewerbsbedingungen in Europa.
#727
Umwelt und Tierschutz – hohe europäische und internationale Standards Wir arbeiten weiter daran, Landwirtschaft, Umweltschutz, Tierschutz und Tier- gesundheit noch besser in Einklang zu bringen.
#728
Dies können wir nur zusam- men mit den Landwirten erreichen.
#729
Deshalb setzen wir auf positive Anreize für die europäischen Landwirte, auf Forschungsförderung und eine EU- einheitliche Weiterentwicklung der Standards.
#730
Diese müssen in allen Mitglied-staaten konsequent umgesetzt werden.
#731
Nur so können wir die Tierhaltung in Europa weiterentwickeln, den Tierschutz vorantreiben, effektive Strategien zur Bekämpfung von gefährlichen Tierseuchen und zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes entwickeln.
#732
Wir wollen höchste Tierschutz- und Umwelt-schutzstandards mit einer wettbewerbsfähigen Produktion in Europa verbinden.
#733
Letztlich streben wir einheitliche internationale Regelungen an.
#734
Unsere hohen Standards müssen bei Handelsabkommen berücksichtigt werden.
#735
Bei diesen wollen wir auch einen einfachen und schnellen Zugang unserer Agrarwirtschaft zu den Märkten in Drittstaaten erreichen.
#736
Saatgutvielfalt sichern Bei den Beratungen über eine Saatgutverordnung in der Europäischen Union setzen wir uns dafür ein, dass die Sortenvielfalt, eine hohe Saatgutqualität und damit auch die Wahlfreiheit der Bauern erhalten bleiben.
#737
Die Interessen kleinerer und mittlerer Züchter, von Saatgutbetrieben sowie der privaten Gärt- ner und Hobbyzüchter müssen gewahrt werden.


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