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vom 22.09.2025 PDF
#290
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Wichtig ist, dass die Regeln wirksam sind.
#291Des- halb werden wir insbesondere bei neuen Regulierungen darauf achten, ob diese notwendig und zielführend sind.
#292Wir wollen zudem, dass die EZB und die europäische Bankenaufsicht die verschiedenen Regulierungsmaßnahmen auf Praktikabilität und Zielgenauigkeit überprüfen.
#293Wir wollen daher die Regeln nicht nur bei der Einführung prüfen, sondern diese fortlaufend überprüfen und auch wieder von Regeln abrücken, die sich nicht bewährt haben.
#294Wir wollen am bewährten Universalbankensystem festhalten und in Europa gemeinsam verhindern, dass sich Finanzmarktakteure durch Verlagerung in den Schattenbankensektor ihrer Verantwortung entziehen.
#295Wir wollen nicht, dass Zweckgesellschaften, Geldmarktfonds oder Hedgefonds klassische Bankgeschäfte außerhalb des regulierten Bankensektors abwickeln, sonst entstehen neue Ri-siken, die mit allen bisherigen und künftigen Regulierungsmaßnahmen gerade vermieden werden sollen.
#296Denn ein solides Bankensystem gewährleistet insbe-sondere die Finanzierung unseres Mittelstands.
#297Die Banken sollen diesem die notwendigen Finanzprodukte zur Verfügung stellen, sodass der Mittelstand nicht außerhalb des regulierten und gesicherten Systems auf unsichere Produkte zurückgreifen muss.
#298Wir setzen uns auch künftig dafür ein, dass bei europäischen Finanzmarktre-geln nationale Besonderheiten berücksichtigt werden.
#299Dazu zählt etwa unser bewährtes Drei-Säulen-System aus Privatbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen.
#300Finanztransaktionssteuer einführen Unser Ziel ist, europa- und weltweit eine Finanztransaktionssteuer durchzuset-zen.
#301Dazu haben wir zusammen mit zehn anderen Ländern in Europa verab-redet, möglichst schnell eine entsprechende Steuer einzuführen.
#302Finanzge-schäfte sollen – so wie andere Dienstleistungen auch – einer wirksamen Be-steuerung unterliegen.
#303Bei der Ausgestaltung der Steuer wollen wir vermeiden, dass Anleger an andere Finanzplätze ausweichen.
#304Dabei gilt es, die Auswir-24 kungen der Steuer auf Instrumente der Altersversorgung, auf die Kleinanleger sowie die Realwirtschaft zu bewerten und negative Folgen zu vermeiden.
#305Bei der Umsetzung werden wir zudem darauf achten, dass Wettbewerbsverzerrun-gen vermieden und die Interessen des Finanzplatzes Deutschlands gewahrt bleiben.
#306Nur als ein starker und wettbewerbsfähiger Finanzplatz kann Deutschland auch weiterhin aktiv die Regulierung der internationalen Finanz-märkte mitgestalten.
#307Europäische Bankenunion Das Herzstück der europäischen Finanzmarktregulierung ist die Errichtung der Bankenunion.
#308Wir haben gesehen, wie Staaten mit der Bewältigung von Ban-kenkrisen so überfordert waren, dass sie am Ende selbst in Schwierigkeiten geraten sind.
#309Diesen Teufelskreis aus Schieflagen von Staaten und Banken wollen wir durchbrechen.
#310Dabei handeln wir auch im Interesse der Steuerzah- ler, damit sie nicht mehr für die Rettung von Banken herangezogen werden.
#311Nach Vollendung der Bankenunion wird es in Europa einheitliche Regeln für große Banken geben, bis hin zu deren Abwicklung im Krisenfall.
#312Für die Überwachung und Durchsetzung der Regeln schaffen wir gemeinsame europä-ische Institutionen.
#313Bei der Europäischen Zentralbank werden wir für die großen, systemrelevanten Banken eine zentrale europäische Aufsicht errichten.
#314Dabei muss es gelingen, die EZB-Aufsichts- und Kontrollfunktionen für die Bankenunion unabhängig vom geldpolitischen Auftrag der EZB auszugestalten.
#315Für die übrigen Geldin- stitute, nicht zuletzt die regionalen Sparkassen und Genossenschaftsbanken, bleibt es bei der bisherigen bewährten Bankenaufsicht.
#316Die europäische Auf- sicht wird die Einhaltung der neuen Regeln in der Eurozone sicherstellen – und zwar unabhängig von nationalen Befindlichkeiten.
#317Hinzu kommt ein ein- heitlicher europäischer Abwicklungsmechanismus.
#318Seine Aufgabe wird es sein, in Schieflage geratene Banken so zu schließen, dass es keine Ansteckungs-gefahr für das Finanzsystem als Ganzes gibt und der Steuerzahler dabei ver-schont bleibt.
#319Zuerst müssen Manager, Bankeigentümer und große Anleger in angemessenem Umfang herangezogen werden.
#320Reicht das nicht aus, springt ein Abwicklungsfonds ein, in den die Banken zuvor selbst eingezahlt haben.
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