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vom 22.09.2025 PDF
#268
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Bei diesem Verfahren geht die Steuerschuld bei der Umsatzsteuer unter bestimm-ten Voraussetzungen vom Leistungserbringer auf den Kunden über.
#269Europäische Regelungen zur Verbesserung und Vereinfachung des Steuerrechts werden wir vorantreiben, insbesondere durch eine europaweite Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage.
#270Effiziente Strafverfolgung bei grenzüberschreitenden Finanzdelikten Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, eine Europäische Staatsan-waltschaft (EStA) zu schaffen.
#271Diese soll in der EU „Straftaten gegen die finanziellen Interessen der EU“ verfolgen.
#272Wir stehen diesem Vorschlag auf- geschlossen gegenüber.
#273Es ist gerade auch im Interesse der deutschen Steuerzahler, beim Umgang mit EU-Mitteln in manchen anderen Mitgliedstaa- ten in Zukunft besser hinschauen zu können.
#274Voraussetzung ist dabei für uns: Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Subsidiaritätsprin- zip muss die nationalstaatliche Strafverfolgung weiterhin die Regel bleiben.
#275Wir werden deshalb genau darauf achten, dass die Zuständigkeit klar und rechts- sicher definiert ist und keine Doppelstrukturen entstehen.
#276Zudem muss ge- währleistet sein, dass es weder zu Lücken bei der Strafverfolgung noch zu Doppelverfahren kommt.
#277Finanzmarktregulierung – streng und wirksam Soziale Marktwirtschaft bedeutet: Die Wirtschaft muss dem Menschen dienen.
#278Das wollen wir auch für die Finanzmärkte durchsetzen.
#279Für uns gilt erstens: Der Zusammenhang zwischen Entscheidung und Haftung muss gerade im Fi- nanzmarkt gelten.
#280Wer die Freiheit will, mit riskanten Geschäften hohe Ge- winne zu erzielen, muss auch dafür einstehen, wenn es schief geht.
#281Zwei- tens: Wir wollen Regeln für jedes Produkt und jeden Akteur auf jedem Fi- nanzmarkt.
#282Beim Aufbau dieser Regeln sind wir gut vorangekommen.
#283Deutschland ist dabei nicht nur Vorreiter in der nationalen Umsetzung, son- dern auch in Europa treibende Kraft.
#284Wir haben uns erfolgreich für einheitliche europäische Mindeststandards in der nationalen Einlagensicherung eingesetzt.
#285Unser bewährtes deutsches System, das über die europäischen Mindestanforderungen hinausgeht, wollen wir erhal-ten.
#286Europa als Ganzes nützt es, wenn oberhalb der Mindeststandards ein funktionierender Wettbewerb um die beste Lösung im Sinne der Sparer statt-findet.
#287Wir wollen außerdem nicht, dass Sparer in Deutschland für die Einla-gen in anderen Ländern haften.
#288Unser Ziel sind strenge Regeln für die Finanzmärkte, auf die sich Sparer und Investoren verlassen können.
#289Dabei kommt es nicht darauf an, dass es be- sonders viele Regeln gibt.
#290Wichtig ist, dass die Regeln wirksam sind.
#291Des- halb werden wir insbesondere bei neuen Regulierungen darauf achten, ob diese notwendig und zielführend sind.
#292Wir wollen zudem, dass die EZB und die europäische Bankenaufsicht die verschiedenen Regulierungsmaßnahmen auf Praktikabilität und Zielgenauigkeit überprüfen.
#293Wir wollen daher die Regeln nicht nur bei der Einführung prüfen, sondern diese fortlaufend überprüfen und auch wieder von Regeln abrücken, die sich nicht bewährt haben.
#294Wir wollen am bewährten Universalbankensystem festhalten und in Europa gemeinsam verhindern, dass sich Finanzmarktakteure durch Verlagerung in den Schattenbankensektor ihrer Verantwortung entziehen.
#295Wir wollen nicht, dass Zweckgesellschaften, Geldmarktfonds oder Hedgefonds klassische Bankgeschäfte außerhalb des regulierten Bankensektors abwickeln, sonst entstehen neue Ri-siken, die mit allen bisherigen und künftigen Regulierungsmaßnahmen gerade vermieden werden sollen.
#296Denn ein solides Bankensystem gewährleistet insbe-sondere die Finanzierung unseres Mittelstands.
#297Die Banken sollen diesem die notwendigen Finanzprodukte zur Verfügung stellen, sodass der Mittelstand nicht außerhalb des regulierten und gesicherten Systems auf unsichere Produkte zurückgreifen muss.
#298Wir setzen uns auch künftig dafür ein, dass bei europäischen Finanzmarktre-geln nationale Besonderheiten berücksichtigt werden.
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