Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

Dokument lesen

-

vom 22.09.2025 PDF
#267
Zur konsequenten Bekämpfung des europäischen Umsatzsteuerkarusellbetrugs halten wir das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren für ein gutes Mittel.
#268
Bei diesem Verfahren geht die Steuerschuld bei der Umsatzsteuer unter bestimm-ten Voraussetzungen vom Leistungserbringer auf den Kunden über.
#269
Europäische Regelungen zur Verbesserung und Vereinfachung des Steuerrechts werden wir vorantreiben, insbesondere durch eine europaweite Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage.
#270
Effiziente Strafverfolgung bei grenzüberschreitenden Finanzdelikten Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, eine Europäische Staatsan-waltschaft (EStA) zu schaffen.
#271
Diese soll in der EU „Straftaten gegen die finanziellen Interessen der EU“ verfolgen.
#272
Wir stehen diesem Vorschlag auf- geschlossen gegenüber.
#273
Es ist gerade auch im Interesse der deutschen Steuerzahler, beim Umgang mit EU-Mitteln in manchen anderen Mitgliedstaa- ten in Zukunft besser hinschauen zu können.
#274
Voraussetzung ist dabei für uns: Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Subsidiaritätsprin- zip muss die nationalstaatliche Strafverfolgung weiterhin die Regel bleiben.
#275
Wir werden deshalb genau darauf achten, dass die Zuständigkeit klar und rechts- sicher definiert ist und keine Doppelstrukturen entstehen.
#276
Zudem muss ge- währleistet sein, dass es weder zu Lücken bei der Strafverfolgung noch zu Doppelverfahren kommt.
#277
Finanzmarktregulierung – streng und wirksam Soziale Marktwirtschaft bedeutet: Die Wirtschaft muss dem Menschen dienen.
#278
Das wollen wir auch für die Finanzmärkte durchsetzen.
#279
Für uns gilt erstens: Der Zusammenhang zwischen Entscheidung und Haftung muss gerade im Fi- nanzmarkt gelten.
#280
Wer die Freiheit will, mit riskanten Geschäften hohe Ge- winne zu erzielen, muss auch dafür einstehen, wenn es schief geht.
#281
Zwei- tens: Wir wollen Regeln für jedes Produkt und jeden Akteur auf jedem Fi- nanzmarkt.
#282
Beim Aufbau dieser Regeln sind wir gut vorangekommen.
#283
Deutschland ist dabei nicht nur Vorreiter in der nationalen Umsetzung, son- dern auch in Europa treibende Kraft.
#284
Wir haben uns erfolgreich für einheitliche europäische Mindeststandards in der nationalen Einlagensicherung eingesetzt.
#285
Unser bewährtes deutsches System, das über die europäischen Mindestanforderungen hinausgeht, wollen wir erhal-ten.
#286
Europa als Ganzes nützt es, wenn oberhalb der Mindeststandards ein funktionierender Wettbewerb um die beste Lösung im Sinne der Sparer statt-findet.
#287
Wir wollen außerdem nicht, dass Sparer in Deutschland für die Einla-gen in anderen Ländern haften.
#288
Unser Ziel sind strenge Regeln für die Finanzmärkte, auf die sich Sparer und Investoren verlassen können.
#289
Dabei kommt es nicht darauf an, dass es be- sonders viele Regeln gibt.
#290
Wichtig ist, dass die Regeln wirksam sind.
#291
Des- halb werden wir insbesondere bei neuen Regulierungen darauf achten, ob diese notwendig und zielführend sind.
#292
Wir wollen zudem, dass die EZB und die europäische Bankenaufsicht die verschiedenen Regulierungsmaßnahmen auf Praktikabilität und Zielgenauigkeit überprüfen.
#293
Wir wollen daher die Regeln nicht nur bei der Einführung prüfen, sondern diese fortlaufend überprüfen und auch wieder von Regeln abrücken, die sich nicht bewährt haben.
#294
Wir wollen am bewährten Universalbankensystem festhalten und in Europa gemeinsam verhindern, dass sich Finanzmarktakteure durch Verlagerung in den Schattenbankensektor ihrer Verantwortung entziehen.
#295
Wir wollen nicht, dass Zweckgesellschaften, Geldmarktfonds oder Hedgefonds klassische Bankgeschäfte außerhalb des regulierten Bankensektors abwickeln, sonst entstehen neue Ri-siken, die mit allen bisherigen und künftigen Regulierungsmaßnahmen gerade vermieden werden sollen.
#296
Denn ein solides Bankensystem gewährleistet insbe-sondere die Finanzierung unseres Mittelstands.
#297
Die Banken sollen diesem die notwendigen Finanzprodukte zur Verfügung stellen, sodass der Mittelstand nicht außerhalb des regulierten und gesicherten Systems auf unsichere Produkte zurückgreifen muss.


Fenster schließen und zurück

Anzeige: