Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 22.09.2025 PDF
#260
Wer Steuern hinterzieht oder Steuerzahlungen auf unfaire Weise vermeidet, betrügt nicht nur den Staat, sondern die Gesellschaft als Ganzes.
#261
Deshalb haben wir in Deutschland die Gesetze gegen Steuerhinterziehung massiv verschärft und mit zahlreichen internationalen Abkommen dafür gesorgt, dass Steueroasen durch eine bessere internationale Zusammenarbeit trockengelegt werden kön- nen.
#262
Wir werden den Kampf gegen Steuerbetrug und aggressive Steuervermei-dungsstrategien auch weiterhin entschlossen führen.
#263
In einer Welt der offenen Grenzen brauchen wir dafür eine stärkere Zusammenarbeit in Europa.
#264
Damit sich nicht einzelne Bürger zulasten der Gemeinschaft der ehrlichen Steuerzah- ler ihrer Steuerpflicht in einem Staat entziehen können, wollen wir den auto- matisierten steuerlichen Informationsaustausch ohne Wenn und Aber zwischen allen europäischen Staaten und darüber hinaus international etablieren.
#265
Bei unseren europäischen Partnern werden wir uns dafür einsetzen, gemein- sam Gestaltungsmöglichkeiten im Steuerrecht zu reduzieren.
#266
Wir wollen vor allem unterbinden, dass sich internationale Unternehmen Steuervorteile ver-schaffen, indem sie die europaweite Niederlassungsfreiheit und die unter-schiedliche Besteuerung in Europa geschickt ausnutzen.
#267
Zur konsequenten Bekämpfung des europäischen Umsatzsteuerkarusellbetrugs halten wir das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren für ein gutes Mittel.
#268
Bei diesem Verfahren geht die Steuerschuld bei der Umsatzsteuer unter bestimm-ten Voraussetzungen vom Leistungserbringer auf den Kunden über.
#269
Europäische Regelungen zur Verbesserung und Vereinfachung des Steuerrechts werden wir vorantreiben, insbesondere durch eine europaweite Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage.
#270
Effiziente Strafverfolgung bei grenzüberschreitenden Finanzdelikten Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, eine Europäische Staatsan-waltschaft (EStA) zu schaffen.
#271
Diese soll in der EU „Straftaten gegen die finanziellen Interessen der EU“ verfolgen.
#272
Wir stehen diesem Vorschlag auf- geschlossen gegenüber.
#273
Es ist gerade auch im Interesse der deutschen Steuerzahler, beim Umgang mit EU-Mitteln in manchen anderen Mitgliedstaa- ten in Zukunft besser hinschauen zu können.
#274
Voraussetzung ist dabei für uns: Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Subsidiaritätsprin- zip muss die nationalstaatliche Strafverfolgung weiterhin die Regel bleiben.
#275
Wir werden deshalb genau darauf achten, dass die Zuständigkeit klar und rechts- sicher definiert ist und keine Doppelstrukturen entstehen.
#276
Zudem muss ge- währleistet sein, dass es weder zu Lücken bei der Strafverfolgung noch zu Doppelverfahren kommt.
#277
Finanzmarktregulierung – streng und wirksam Soziale Marktwirtschaft bedeutet: Die Wirtschaft muss dem Menschen dienen.
#278
Das wollen wir auch für die Finanzmärkte durchsetzen.
#279
Für uns gilt erstens: Der Zusammenhang zwischen Entscheidung und Haftung muss gerade im Fi- nanzmarkt gelten.
#280
Wer die Freiheit will, mit riskanten Geschäften hohe Ge- winne zu erzielen, muss auch dafür einstehen, wenn es schief geht.
#281
Zwei- tens: Wir wollen Regeln für jedes Produkt und jeden Akteur auf jedem Fi- nanzmarkt.
#282
Beim Aufbau dieser Regeln sind wir gut vorangekommen.
#283
Deutschland ist dabei nicht nur Vorreiter in der nationalen Umsetzung, son- dern auch in Europa treibende Kraft.
#284
Wir haben uns erfolgreich für einheitliche europäische Mindeststandards in der nationalen Einlagensicherung eingesetzt.
#285
Unser bewährtes deutsches System, das über die europäischen Mindestanforderungen hinausgeht, wollen wir erhal-ten.
#286
Europa als Ganzes nützt es, wenn oberhalb der Mindeststandards ein funktionierender Wettbewerb um die beste Lösung im Sinne der Sparer statt-findet.
#287
Wir wollen außerdem nicht, dass Sparer in Deutschland für die Einla-gen in anderen Ländern haften.
#288
Unser Ziel sind strenge Regeln für die Finanzmärkte, auf die sich Sparer und Investoren verlassen können.
#289
Dabei kommt es nicht darauf an, dass es be- sonders viele Regeln gibt.
#290
Wichtig ist, dass die Regeln wirksam sind.


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