Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 19.09.2025 PDF
#1098
In der Praxis weist das Verfahren jedoch Mängel auf.
#1099
Insbesondere scheitert bei einer großen Zahl der Fälle die Über- stellung in den eigentlich zuständigen Mitgliedstaat.
#1100
Wir müssen weiterhin auf ein funktionierendes Gemeinsames Asylsystem vertrauen.
#1101
Denn kein Mitglied- staat kann die anstehenden Probleme alleine lösen.
#1102
Hierfür wollen wir die 84 Umsetzung des Gemeinsamen Asylsystems vorantreiben und die praktische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verstärken.
#1103
Wir werden darauf drängen, dass alle Mitgliedstaaten die gemeinsamen Asylregelungen in der Praxis tatsächlich anwenden.
#1104
Für uns gilt weiterhin das Prinzip: Einheitliches Schutzniveau und solidarische Lastenteilung.
#1105
Bosnien und Herzegowina, Mazedonien sowie Serbien haben eine Perspektive als EU-Mitglieder und müssen insofern künftig als sichere Herkunftsstaaten gelten.
#1106
Dadurch können aussichtslose Asylanträge von Angehörigen dieser Staaten schneller bearbeitet und ihr Aufenthalt in Deutschland schneller been- det werden.
#1107
Wir wollen uns gegenüber den Regierungen dieser Staaten und der Europäischen Kommission dafür einsetzen, dass nachhaltige Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation der Menschen vor Ort ergriffen werden.
#1108
Achtung menschenrechtlicher und humanitärer Standards Nach wie vor nimmt Deutschland einen großen Teil der Flüchtlinge auf, die nach Europa kommen, und setzt bei der Flüchtlingshilfe Maßstäbe.
#1109
Gleichzei- tig sind die Staaten an den Außengrenzen der Europäischen Union mit einer zunehmenden Zahl von Flüchtlingen belastet.
#1110
Beim Schutz der Außengrenzen treten wir für die konsequente Einhaltung menschenrechtlicher und humanitärer Standards ein.
#1111
Um ein aussagefähiges Lagebild an den Grenzen zu errei- chen, muss deren Überwachung verbessert werden.
#1112
So kann auch Flüchtlin- gen in Seenot schneller geholfen werden.
#1113
Der Grundsatz der Nichtzurückwei-sung und die Pflicht zur Seenotrettung ist strikt einzuhalten.
#1114
Hilfe für Flüchtlinge Wir sind solidarisch mit Drittländern in Krisenregionen, die die größte Verant- wortung für Flüchtlinge tragen.
#1115
Wir werden auch weiterhin das Flüchtlingshilfs-85 werk der Vereinten Nationen nach Kräften unterstützen.
#1116
Auch in Zukunft wer- den wir Flüchtlingen helfen.
#1117
Dabei setzen wir uns auch für neue Formen des Schutzes ein.
#1118
Dazu zählt die Aufnahme von Flüchtlingen aus Drittstaaten, wenn ihnen eine baldige Rückkehr in ihr Herkunftsland nicht möglich ist oder wenn sie nicht dauerhaft in das Land eingegliedert werden können, das sie zuerst aufgenommen hat.
#1119
Dabei bauen wir weiterhin auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingshochkommissar der Vereinten Nationen und appellieren an die anderen EU-Mitgliedstaaten, sich auch an der Aufnahme von Flüchtlingen zu beteiligen.
#1120
Das gilt auch für die Hilfe für Flüchtlinge weltweit.
#1121
Unser Ziel muss sein, dass sich Flüchtlinge gar nicht erst in eine lebensbe-drohliche Situation begeben.
#1122
Eine nachhaltige Asylpolitik setzt daher bei den Fluchtursachen an.
#1123
Die Europäische Union muss sich dafür einsetzen, dass sich die Lebenssituation in den Herkunftsländern der Flüchtlinge anhaltend verbessert.
#1124
Strategie zur Rückführung Zur konsequenten Rückführung nicht schutzbedürftiger Menschen werden wir eine abgestimmte Strategie entwickeln.
#1125
Hierdurch sollen Zuwanderungs-, Au- ßen- und Entwicklungspolitik besser ineinander greifen.
#1126
Dies schließt die Rückkehrförderung und Identitätsklärung mit ein.
#1127
Die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitstaaten in Afrika muss besser werden.
#1128
Das gilt für den Kampf gegen Schleuserkriminalität und ille- gale Zuwanderung, die Steuerung legaler Zuwanderung und den Flüchtlings-schutz.


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