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vom 19.09.2025 PDF
#1096
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Das Dublin-Verfahren hat sich grundsätzlich bewährt.
#1097Danach ist ein Asylge- such in dem Mitgliedstaat zu stellen, in dem der Asylsuchende erstmals in die Europäische Union gelangt ist.
#1098In der Praxis weist das Verfahren jedoch Mängel auf.
#1099Insbesondere scheitert bei einer großen Zahl der Fälle die Über- stellung in den eigentlich zuständigen Mitgliedstaat.
#1100Wir müssen weiterhin auf ein funktionierendes Gemeinsames Asylsystem vertrauen.
#1101Denn kein Mitglied- staat kann die anstehenden Probleme alleine lösen.
#1102Hierfür wollen wir die 84 Umsetzung des Gemeinsamen Asylsystems vorantreiben und die praktische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verstärken.
#1103Wir werden darauf drängen, dass alle Mitgliedstaaten die gemeinsamen Asylregelungen in der Praxis tatsächlich anwenden.
#1104Für uns gilt weiterhin das Prinzip: Einheitliches Schutzniveau und solidarische Lastenteilung.
#1105Bosnien und Herzegowina, Mazedonien sowie Serbien haben eine Perspektive als EU-Mitglieder und müssen insofern künftig als sichere Herkunftsstaaten gelten.
#1106Dadurch können aussichtslose Asylanträge von Angehörigen dieser Staaten schneller bearbeitet und ihr Aufenthalt in Deutschland schneller been- det werden.
#1107Wir wollen uns gegenüber den Regierungen dieser Staaten und der Europäischen Kommission dafür einsetzen, dass nachhaltige Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation der Menschen vor Ort ergriffen werden.
#1108Achtung menschenrechtlicher und humanitärer Standards Nach wie vor nimmt Deutschland einen großen Teil der Flüchtlinge auf, die nach Europa kommen, und setzt bei der Flüchtlingshilfe Maßstäbe.
#1109Gleichzei- tig sind die Staaten an den Außengrenzen der Europäischen Union mit einer zunehmenden Zahl von Flüchtlingen belastet.
#1110Beim Schutz der Außengrenzen treten wir für die konsequente Einhaltung menschenrechtlicher und humanitärer Standards ein.
#1111Um ein aussagefähiges Lagebild an den Grenzen zu errei- chen, muss deren Überwachung verbessert werden.
#1112So kann auch Flüchtlin- gen in Seenot schneller geholfen werden.
#1113Der Grundsatz der Nichtzurückwei-sung und die Pflicht zur Seenotrettung ist strikt einzuhalten.
#1114Hilfe für Flüchtlinge Wir sind solidarisch mit Drittländern in Krisenregionen, die die größte Verant- wortung für Flüchtlinge tragen.
#1115Wir werden auch weiterhin das Flüchtlingshilfs-85 werk der Vereinten Nationen nach Kräften unterstützen.
#1116Auch in Zukunft wer- den wir Flüchtlingen helfen.
#1117Dabei setzen wir uns auch für neue Formen des Schutzes ein.
#1118Dazu zählt die Aufnahme von Flüchtlingen aus Drittstaaten, wenn ihnen eine baldige Rückkehr in ihr Herkunftsland nicht möglich ist oder wenn sie nicht dauerhaft in das Land eingegliedert werden können, das sie zuerst aufgenommen hat.
#1119Dabei bauen wir weiterhin auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingshochkommissar der Vereinten Nationen und appellieren an die anderen EU-Mitgliedstaaten, sich auch an der Aufnahme von Flüchtlingen zu beteiligen.
#1120Das gilt auch für die Hilfe für Flüchtlinge weltweit.
#1121Unser Ziel muss sein, dass sich Flüchtlinge gar nicht erst in eine lebensbe-drohliche Situation begeben.
#1122Eine nachhaltige Asylpolitik setzt daher bei den Fluchtursachen an.
#1123Die Europäische Union muss sich dafür einsetzen, dass sich die Lebenssituation in den Herkunftsländern der Flüchtlinge anhaltend verbessert.
#1124Strategie zur Rückführung Zur konsequenten Rückführung nicht schutzbedürftiger Menschen werden wir eine abgestimmte Strategie entwickeln.
#1125Hierdurch sollen Zuwanderungs-, Au- ßen- und Entwicklungspolitik besser ineinander greifen.
#1126Dies schließt die Rückkehrförderung und Identitätsklärung mit ein.
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