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vom 19.09.2025 PDF
#1086
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Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen auch in Zukunft bei der Grenzverwaltung eng zusammenarbeiten.
#1087Dies gilt ebenso für die Zusammen-arbeit mit den Grenz- und Zollbehörden von Drittländern.
#1088Gemeinsame Flüchtlings- und Asylpolitik – Schutzbedürftigen helfen Die schrecklichen Bilder der ertrinkenden Flüchtlinge vor den Küsten Europas haben viele Menschen tief bewegt.
#1089Wenn Boote im Mittelmeer kentern, dann ist es die erste und oberste Pflicht, Menschenleben zu retten.
#1090Wir treten für den Schutz politisch Verfolgter ein.
#1091Das entspricht unserem Grundgesetz und unserer christlichen Überzeugung.
#1092Wer politisch verfolgt wird und schutzbedürf- tig ist, muss auf Deutschland und Europa vertrauen können.
#1093Gemeinsames Europäisches Asylsystem Wir haben die rechtlichen Grundlagen für einen Raum des Flüchtlingsschutzes und der Solidarität in der Europäischen Union geschaffen.
#1094Mit dem Gemein-samen Europäischen Asylsystem haben wir hohe Schutzstandards für Flücht- linge errichtet.
#1095Damit verfügt die Europäische Union über ein Asyl- und Flüchtlingsschutzrecht, das weltweit zu den modernsten und weitreichendsten zählt.
#1096Das Dublin-Verfahren hat sich grundsätzlich bewährt.
#1097Danach ist ein Asylge- such in dem Mitgliedstaat zu stellen, in dem der Asylsuchende erstmals in die Europäische Union gelangt ist.
#1098In der Praxis weist das Verfahren jedoch Mängel auf.
#1099Insbesondere scheitert bei einer großen Zahl der Fälle die Über- stellung in den eigentlich zuständigen Mitgliedstaat.
#1100Wir müssen weiterhin auf ein funktionierendes Gemeinsames Asylsystem vertrauen.
#1101Denn kein Mitglied- staat kann die anstehenden Probleme alleine lösen.
#1102Hierfür wollen wir die 84 Umsetzung des Gemeinsamen Asylsystems vorantreiben und die praktische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verstärken.
#1103Wir werden darauf drängen, dass alle Mitgliedstaaten die gemeinsamen Asylregelungen in der Praxis tatsächlich anwenden.
#1104Für uns gilt weiterhin das Prinzip: Einheitliches Schutzniveau und solidarische Lastenteilung.
#1105Bosnien und Herzegowina, Mazedonien sowie Serbien haben eine Perspektive als EU-Mitglieder und müssen insofern künftig als sichere Herkunftsstaaten gelten.
#1106Dadurch können aussichtslose Asylanträge von Angehörigen dieser Staaten schneller bearbeitet und ihr Aufenthalt in Deutschland schneller been- det werden.
#1107Wir wollen uns gegenüber den Regierungen dieser Staaten und der Europäischen Kommission dafür einsetzen, dass nachhaltige Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation der Menschen vor Ort ergriffen werden.
#1108Achtung menschenrechtlicher und humanitärer Standards Nach wie vor nimmt Deutschland einen großen Teil der Flüchtlinge auf, die nach Europa kommen, und setzt bei der Flüchtlingshilfe Maßstäbe.
#1109Gleichzei- tig sind die Staaten an den Außengrenzen der Europäischen Union mit einer zunehmenden Zahl von Flüchtlingen belastet.
#1110Beim Schutz der Außengrenzen treten wir für die konsequente Einhaltung menschenrechtlicher und humanitärer Standards ein.
#1111Um ein aussagefähiges Lagebild an den Grenzen zu errei- chen, muss deren Überwachung verbessert werden.
#1112So kann auch Flüchtlin- gen in Seenot schneller geholfen werden.
#1113Der Grundsatz der Nichtzurückwei-sung und die Pflicht zur Seenotrettung ist strikt einzuhalten.
#1114Hilfe für Flüchtlinge Wir sind solidarisch mit Drittländern in Krisenregionen, die die größte Verant- wortung für Flüchtlinge tragen.
#1115Wir werden auch weiterhin das Flüchtlingshilfs-85 werk der Vereinten Nationen nach Kräften unterstützen.
#1116Auch in Zukunft wer- den wir Flüchtlingen helfen.
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