Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 19.09.2025 PDF
#1084
An seinen Außengrenzen ist der Schengen-Raum jedoch weiterhin durch ille-gale Zuwanderung, Menschen-, Waffen- und Drogenhandel sowie den inter-nationalen Terrorismus bedroht.
#1085
Für die Sicherung der Außengrenzen wollen wir die erfolgreiche Arbeit der europäischen Agentur FRONTEX weiter stärken.
#1086
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen auch in Zukunft bei der Grenzverwaltung eng zusammenarbeiten.
#1087
Dies gilt ebenso für die Zusammen-arbeit mit den Grenz- und Zollbehörden von Drittländern.
#1088
Gemeinsame Flüchtlings- und Asylpolitik – Schutzbedürftigen helfen Die schrecklichen Bilder der ertrinkenden Flüchtlinge vor den Küsten Europas haben viele Menschen tief bewegt.
#1089
Wenn Boote im Mittelmeer kentern, dann ist es die erste und oberste Pflicht, Menschenleben zu retten.
#1090
Wir treten für den Schutz politisch Verfolgter ein.
#1091
Das entspricht unserem Grundgesetz und unserer christlichen Überzeugung.
#1092
Wer politisch verfolgt wird und schutzbedürf- tig ist, muss auf Deutschland und Europa vertrauen können.
#1093
Gemeinsames Europäisches Asylsystem Wir haben die rechtlichen Grundlagen für einen Raum des Flüchtlingsschutzes und der Solidarität in der Europäischen Union geschaffen.
#1094
Mit dem Gemein-samen Europäischen Asylsystem haben wir hohe Schutzstandards für Flücht- linge errichtet.
#1095
Damit verfügt die Europäische Union über ein Asyl- und Flüchtlingsschutzrecht, das weltweit zu den modernsten und weitreichendsten zählt.
#1096
Das Dublin-Verfahren hat sich grundsätzlich bewährt.
#1097
Danach ist ein Asylge- such in dem Mitgliedstaat zu stellen, in dem der Asylsuchende erstmals in die Europäische Union gelangt ist.
#1098
In der Praxis weist das Verfahren jedoch Mängel auf.
#1099
Insbesondere scheitert bei einer großen Zahl der Fälle die Über- stellung in den eigentlich zuständigen Mitgliedstaat.
#1100
Wir müssen weiterhin auf ein funktionierendes Gemeinsames Asylsystem vertrauen.
#1101
Denn kein Mitglied- staat kann die anstehenden Probleme alleine lösen.
#1102
Hierfür wollen wir die 84 Umsetzung des Gemeinsamen Asylsystems vorantreiben und die praktische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verstärken.
#1103
Wir werden darauf drängen, dass alle Mitgliedstaaten die gemeinsamen Asylregelungen in der Praxis tatsächlich anwenden.
#1104
Für uns gilt weiterhin das Prinzip: Einheitliches Schutzniveau und solidarische Lastenteilung.
#1105
Bosnien und Herzegowina, Mazedonien sowie Serbien haben eine Perspektive als EU-Mitglieder und müssen insofern künftig als sichere Herkunftsstaaten gelten.
#1106
Dadurch können aussichtslose Asylanträge von Angehörigen dieser Staaten schneller bearbeitet und ihr Aufenthalt in Deutschland schneller been- det werden.
#1107
Wir wollen uns gegenüber den Regierungen dieser Staaten und der Europäischen Kommission dafür einsetzen, dass nachhaltige Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation der Menschen vor Ort ergriffen werden.
#1108
Achtung menschenrechtlicher und humanitärer Standards Nach wie vor nimmt Deutschland einen großen Teil der Flüchtlinge auf, die nach Europa kommen, und setzt bei der Flüchtlingshilfe Maßstäbe.
#1109
Gleichzei- tig sind die Staaten an den Außengrenzen der Europäischen Union mit einer zunehmenden Zahl von Flüchtlingen belastet.
#1110
Beim Schutz der Außengrenzen treten wir für die konsequente Einhaltung menschenrechtlicher und humanitärer Standards ein.
#1111
Um ein aussagefähiges Lagebild an den Grenzen zu errei- chen, muss deren Überwachung verbessert werden.
#1112
So kann auch Flüchtlin- gen in Seenot schneller geholfen werden.
#1113
Der Grundsatz der Nichtzurückwei-sung und die Pflicht zur Seenotrettung ist strikt einzuhalten.
#1114
Hilfe für Flüchtlinge Wir sind solidarisch mit Drittländern in Krisenregionen, die die größte Verant- wortung für Flüchtlinge tragen.


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